weitere Behandlung der Saar-Emigranten in den Jahren danach dokumentiert die
menschenverachtende Politik des NS-Maßnahmenstaates.
Nach der Volksabstimmung, aber auch noch nach der Rückgliederung, verlagerte
sich das Problem auf andere örtliche Bereiche bzw. nahm andere sachlich-rechtli¬
che Dimensionen an; zum einen stand die Saar als Rückzugspunkt vor den Nazis
nicht mehr zur Verfügung, schon gar nicht mehr als Hort antifaschistischen Wi¬
derstandes, zum anderen produzierten die neuen Machthaber weitere Mechanis¬
men, um "unerwünschte Personen" zu vertreiben, den Abzug zu erschweren bzw.
bestimmte Modalitäten zu schaffen für den Fall der eventuellen Rückkehr.
Eine neue Welle von Emigranten, jetzt auch Saarländer, setzte sich zwei Jahre
nach Hitlers Machtergreifung von der Saar ins Ausland ab. Zwar war ein gewisser
Freiraum von einem Jahr für sie von den Nazis zugestanden, doch bewiesen Reden
und Taten der neuen Machthaber oftmals das Gegenteil. Im Ausland selbst waren
die verantwortlichen Regierungen größtenteils bemüht, gewisse Aufnahmekapazi¬
täten zu schaffen3, doch aufgrund religiöser, wirtschaftlicher und vor allem politi¬
scher Bedenken war man eher geneigt, das Problem dem Völkerbund, besonders
für die eigentlichen saarländischen Emigranten, zuzuschieben.
Es ist nicht unproblematisch, genaues Zahlenmaterial für emigrierte Saarländer
vor dem 13. Januar 1935 zu erhalten; einerseits, weil eine einheitliche amtliche
Feststellung fehlt, zum anderen wohl zu unterscheiden wäre zwischen reinen
Saarflüchtlingen im Sinne von politisch Asylsuchenden, die unter dem Druck des
Regimes die Flucht nach Westen antraten, und solchen "Umsiedlern"4, die auf¬
grund eines während der Sonderverwaltung erworbenen Besitzstandes in einer Zu¬
sammenarbeit mit Frankreich größere Vorteile erblickten und daher die naturali¬
sation française5 anstrebten; sie dürften allerdings zahlenmäßig weniger ins Ge¬
wicht fallen. Zahlreiche entsprechende Anträge zum Erwerb der französischen
Staatsangehörigkeit wurden vom französischen Konsulat in Saarbrücken geprüft;
aber auch um die Entlassung aus dem französischen Staatsverband wurde nachge¬
sucht. Aus den jeweiligen Antwortschreiben geht hervor, daß zwar grundsätzlich
Frankreich seine Verantwortlichkeit für Saareinwohner erkannte, doch die Ertei¬
lung der französischen Staatsangehörigkeit nicht von vornherein gegeben war
bzw. größtenteils an eine gewisse frankreichfreundliche Einstellung des Bewerbers
geknüpft war ("Angehöriger einer 'association, qui défend notre cause'"). In eini¬
gen Fällen lagen sogar strafrechtliche Gründe vor, die Saarländer zur Auswande¬
3 Anfrage von Colonel Gambier am 21.2.1935. Arch. dép. de la M.-et-M., Cote 4 M 227, pièce 30-33.
J’ai l'honneur de vous faire connaître que M. le Préfet de la Moselle a reçu toutes instructions utiles en
ce que concerne l'hébergement, le placement et l'aide à apporter aux Sarrois qui se sont réfugiés en
France.
4 Sehr, des Innenministers an den Prefekten von Bas-Rhin u. Haut-Rhin (bereits) v. 4.8.1934 bezüglich
Saarumsiedlem, u.a. aus wirtsch. Erwägungen heraus. Arch. du Bas-Rhin in Straßburg, AL 98, 688/3.
5 Ab 1933 gehäuft Anträge an den Ministère des Affaires Étrangères zum Erwerb der franz Staatsange¬
hörigkeit, aber auch Entlassungen aus der franz. Nationalität. LA Saarbrücken, Best. Reichstatthalter in
der Westmark, Nr. 5.
412