4. Die Überführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes in den Reichsar¬
beitsdienst (Arbeitsgau Saarpfalz)
Die reichsdeutschen Bemühungen um einen Freiwilligen Arbeitsdienst1 waren an
der Saar bereits vor Hitlers Machtergreifung auf fruchtbaren Boden gefallen, hatte
die Reko den FAD doch selbst durch Verfügung geregelt, für Erwerbslose mit Un¬
terstützung durch den Arbeitsnachweis und für sonstige Erwerbslose, besonders
solche, die aus Mitteln der Wohlfahrtspflege seitens des städtischen Armenamtes
betreut wurden2. Die Reko stand auch den anfänglichen Einrichtungen keineswegs
feindlich gegenüber. Nach dem Vorbild des Württembergischen Heimatwerkes
sollte auf ihre Veranlassung hin das im Entstehen begriffene "Saar-Heimatwerk"
den FAD übernehmen. Dem Heimatwerk gehörten an: der Caritasverband, das
evangelische Jugend- und Wohlfahrtsamt, die Arbeiterwohlfahrt, die Volkshoch¬
schule und die Anstalt für Arbeitsdank. Die künftige Arbeit sollte auf den Erfah¬
rungen eines in Tholey durchgeführten Versuchslagers aufbauen, ein Versuch, der
im Mai 1932 unter Führung des Vereins für Luftfahrt im Saargebiet in Verbindung
mit dem Arbeitsamt und dem Landesjugendamt durchgeführt worden war (Leiter:
Dr. Hammelsbeck, Leiter der Volkshochschule Saarbrücken). Die volksbildneri¬
sche Aufgabe des FAD wurde bereits in den Anfängen geschätzt, so daß die Be¬
strebungen dahin gingen, diesen Volksdienst den entsprechenden Personen in die
Hand zu geben. Lager waren 1932 in Völkingen, Bliesransbach und auf dem
Wackenberg in Saarbrücken vorgesehen3. Das Arbeitsdienstlager in den Gebäuden
der früheren Trumpf-Fahrrad-Werke am Schanzenberg wurde im August 1932
eingerichtet. Demgemäß wuchs der Saardeutsche Volksbund für Volksdienst und
1 Die Notverordnung der Reichregierung v. 5.6.1931 bestimmte, daß der AD im Interesse der Erwerbslo¬
sen-, Krisen- und Wohlfahrtsunterstützungsempfänger zu fördern sei. Er blieb weithin der "Reichsanstalt
für Arbeitvermittlung und Arbeitslosenversicherung" zugeordnet und war vorerst ausschließlich eine
Notmaßnahme gegen die Arbeitslosigkeit. "Träger" des Dienstes" konnten bestimmte Gruppen und
Verbände werden (vgl. die VO über den FAD v. 16,7.1932, RGBl. 1932 I, S, 352f); dieser Zustand
wurde nach dem 30. Januar 1933 beendet, wobei Hitler auf die Vorarbeiten seines 1929 ernannten
Reichsarbeitsführers, Konstantin Hierl, zurückgreifen konnte. Vgl, P, Seipp u. W. Scheibe, Spaten und
Ähre, S. 103-112. Zum Anstieg der AD-Meidungen im Reich 1931/32 (270.000 AD-ler) vgl. W. Benz,
Vom Freiwilligen Arbeitsdienst, in: VjhZG (1969). Zur Gesch. d, RAD s, D. Bettinger/M. Büren, Der
Westwall, Bd, I, S. 135-137. Vgl. W. Bungert, Heimatbuch Marpingen, S. 251-256.
2 Vgl. die Niedersehr, zur Versammlung des Bürgermeisterverbandes für das Saargebiet v. 24.11.1932.
LA Saarbrücken, Best. LRA Saarbrücken, Dep. Riegelsberg 120/10 (1932-1936). Zur Gesamtproble¬
matik s. Jeh-Sheng, Tsay, Der Reichsarbeitsdienst. Vgl. die "Denkschrift über den FAD im Saargebiet"
v. 12.9.1932. LA Saarbrücken, Best. Einzelstücke, Nr. 153 und Best. LRA Saarbrücken, Nr. 490
(Entwicklung des FAD ab Mai 1932).
3 S.Z. Nr. 239, v. 1.9.1932: "Zum freiwilligen AD im Saargebiet". LA Saaarbrücken, Best. LRA St. Ing¬
bert, Nr. 790, Im September 1932 plante der Bürgermeister des Landkreises Saarbrücken 2 Lager
(Völklingen und Bliesransbach). Zeitungsmeldung v, 8.9.1932 und Sehr. v. 25.8.1932. StadtA Saar¬
brücken, Best. Großstadt, Nr. 2.899. Ferner Sehr. v. 25.8.1932 des Stadtamtes für Leibesübungen und
des Caritasverbandes. LA Saarbrücken, Best. Einzelstücke, Nr. 153.
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