(Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit) zwar nicht direkt gefordert, doch vom
Geist des Gesetzes die Aufnahme dieser Regelung in die Betriebsordnung erwartet.
Inwieweit eine totale Überwachung der Betriebsangehörigen möglich war, geht aus
den Anforderungen der DAF-Kreisleitungen und den entsprechenden Rückmel¬
dungen zur Erstellung einer vierteljährlichen Betriebsstatistik über DAF-Mitglie-
der in den Gemeindeämtern hervor; auch in anderen Ämtern und Betrieben wur¬
den solche Meldungen vorgenommen47.
Mit Werbemeldungen zum Jahresbeginn 193648 versuchte die DAF nunmehr, frü¬
here Mitgliedschaften in saarländischen Gewerkschaften zu übernehmen. Wer or¬
ganisiert war und seine Beitragszahlungen nicht vor dem 1. Januar 1933 einge¬
stellt hatte, dem sollten seine im früheren Verband oder der Gewerkschaft geleiste¬
ten Beträge angerechnet werden. Vor dem 1. Januar 1933 unterbrochene Mitglied¬
schaften wurden angerechnet, wenn das Mitglied spätestens drei Monate nach Be¬
ginn der Unterbrechung der Beitragszahlung Mitglied der NSDAP und der NSBO
geworden war. Neben diesen Werbeaktionen "rückwärts" betrieb die DAF eine im
Sinne dirigistischer Führungen "mustergültige" Jugendarbeit49.
Nach einem Jahr Aufbauarbeit an der Saar betrachtete der Gauwalter der DAF Gau
Saarpfalz, Stahl, am 18. Februar 1936 die Zeit des Klassenkampfes im Reich und
in seinem Gau für beendet. An die Stelle der alten Klassengegner, Unternehmer
und Arbeitnehmer, sei nunmehr die Betriebsgemeinschaft der DAF getreten; wie
sehr allerdings Welten zwischen den berechtigten Interessen der Arbeiter und den
Interessen des NS-Staates klafften, belegten im Januar 1937 die Protestaktionen
der auf lothringischen Gruben als Saargrenzgänger beschäftigten Bergleute auf¬
grund der Devisenverordnung Görings oder die Konfliktsituationen, die sich aus
dem Übergang von der Siebeneinhalb- zur Achteinhalbstunden-Schicht, aus der
Einführung der Sonntagsschicht auf den Saargruben im Dezember des gleichen
Jahres sowie aus der Leistungssteigerung im Zuge der rüstungswirtschaftlichen
Mobilisierung 1938/39 ergaben50. Wie stark die NSDAP, ihre angeschlossenen
Verbände oder die Verwaltung direkt eingebunden waren, zeigt die Besetzung der
47 NSZ-Rheinfront Nr. 290 v. 13.12.1935: "Betrieb und deutsche Arbeitsfront". Vgl. Betriebsstatistik im
September 1937. LA Saarbrücken, Best. Blieskasel, D 25/22. Sieh auch Hellmut Köhler, Die Rechts¬
stellung sowie Heinz von der Lindert, Die Rechtsstellung.
48
NSZ-Rheinfront Nr. 9 v. 11.1.1936. Die Frist zur Anrechnung früherer Mitgliedschaften war auf den
31.1.1936 datiert.
49
Ebd. Nr. 141 v. 20.6.1936: "Jugendarbeit in der DAF". Zum Jugendamt der DAF und seiner Arbeit
1935 s. ebd. Nr. 160 v. 13.7.1936.
50 Stahls Behauptung: Ebd. Nr.41 v. 18.2.1936: "Bekanntmachung der DAF". Die u.U. mißverständliche
Erklärung Stahls, "daß der weitaus größte Teil der Betriebe unseres Gaugebietes lOOprozentig vom
Direktor bis zum jüngsten Lehrling in der DAF stehe", ist typisch für die propagandistischen Erklärun¬
gen in der Presse. Siehe auch die Schulung der Amtswalter der DAF z.B. in der Kreisschule der NSDAP
Saarbrücken-Stadt: NSZ-Rheinfront Nr. 37 v. 13.2.1936. Die erste eigene Kreisarbeitsschule der DAF
im Gau Saarpfalz wurde am 26.7.1936 in Zweibrücken eingeweiht. Zu den Protestaktionen vgl. Mall¬
mann/Steffens, Lohn der Mühen, S. 217-229.
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