Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

Fünftes Kapitel 
Verwaltungs- und Organisationsänderungen uv bürckels 
Machtbereich im Vorfeld einer künftigen Reichsreform 
1. Die Bestrebungen Bürckels zur Ausweitung seines Machtbereichs 
auf die Pfalz 
Mit der Überleitung des Versailler Saar-Gebildes ins Reich und seiner 
"vorläufigen" rechtlichen Verankerung war gleichzeitig die Diskussion um eine 
künftige, dauerhafte Lösung in Gang gesetzt worden, wobei die verschiedensten 
Verwaltungsebenen die Initiative ergriffen und ihre Vorstellungen durchzusetzen 
versuchten. H.-W. Herrmann sieht in den Initiativen, Querelen und Verhandlun¬ 
gen im Herbst 1935 und Frühjahr 1936 zwei Grundströmungen: einmal Bürckels 
Versuche zur administrativen Zusammenfassung von Pfalz und Saarland im Vor¬ 
griff auf eine Reichsreform, zum anderen das Tauziehen um die Vereinigung der 
Restkreise bzw. um deren Zugehörigkeit1. 
Im Zuge der territorialen Vereinheitlichung im Reich, insbesondere mit dem Ziel 
der Zusammenfassung der kleinen Länder zu größeren Einheiten, wie es das 
Zweite Gleichschaltungsgesetz vorsah (ein Reichsstatthalter für mehrere Länder, 
die weniger als 2 Millionen Einwohner hatten) hätte bei einer künftigen Neuglie¬ 
derung der Länder die Saar durchaus zur Disposition gestanden; bei der Ernen¬ 
nung der zehn Reichsstatthalter (abgesehen von Epp in Bayern) im Mai/Juni 1933 
erhielten schließlich nur sechs ein größeres Land zugeteilt; aus weiteren kleineren 
Territorien waren Reichsstatthalterbezirke gebildet worden (Lippe mit nur 250.000 
Einwohnern). Solche Überlegungen standen für die Saar nach dem Abstimmungs¬ 
erfolg zwar nicht an, doch dachte Bürckel in dieser Hinsicht bereits weiter. 
Gipfelten seine bisherigen Vorstellungen für die Saarlösung in der Schaffung eines 
Reichsgaues mit hessischen, preußischen und badischen Gebietsteilen einschlie߬ 
lich Saarland und Pfalz, so schlug er in seiner Denkschrift vom 6. September 1935 
die Bildung eines "Teil-Reichsgaues" vor: er unterbreitete ferner die Grundsätze 
einer Reichsgauordnung, - einen regelrechten Gesetzentwurf für eine allgemeine 
Reichsgauordnung mit eigener Steuerhoheit für die Gaue sowie einem detaillierten 
Organisationsplan für den Aufbau der Reichsstatthalterbehörde2. 
1 Sehr, des Reichskommissars v. 25.4.1935 mit dem Wunsch nach Eingliederung der Gemeinden Dör¬ 
renbach, Wetschhausen, Mainzweiler und Steinbach in den Kreis Ottweiler. Vgl. H.-W. Herrmann, 
Pfalz und Saarland, S. 330-361. 
2 Denkschr. v. 6.9.1935. BA Koblenz, R 43 11/496, Bl. 291-307. Bürckel an Lammers am 6.9. 1935, 
ebd. R 43 11/497, Bl. 79ff. Vgl. auch das Sehr, des Reichs- u. Preuß. Arbeitsministers an Frick v. 
18.9.1935. AA..betr. Die Rückgliederung des Saargebietes 1935, Bd. 6. Der Vorschlag Bürckels zu 
einem Gesamtentwurf über die Schaffung einer Verwaltungseinheit Saar-Pfalz gern. Vermerk v. 
28.9.1935 im RMdl. Ebd., Best. R 18, Nr. 5.411, Bl. 3-15. 
295
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.