Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

ab 13. Februar 1956 Reg.Dir., ab 19. Juli 1956 Ständiger Vertreter des Innenmi¬ 
nisters (Schuster), ab 19. September 1957 Min.Dir., ab 6. März 1962 kommissa¬ 
rischer LR des Landkreises Saarbrücken, am 19. Juni Wahl durch den Kreistag, 
am 3. Juli 1962 offizielle Einführung; im Oktober 1967 in den Ruhestand, 
gestorben am 4. Juli 197834. 
Anfang September 1935 wurde von Bürckel auch die Selbstverwaltung der Kreise 
und Bezirke durch Neubildung der Kreis- und Bezirksausschüsse im nationalso¬ 
zialistischen Sinne umgestaltet; allerdings ernannte er die jeweiligen Amtsträger 
vorläufig nur zu kommissarischen Mitgliedern35. Eine endgültige Lösung auf 
Reichsebene war noch nicht erfolgt, so daß der Rechtszustand im Saarland an den 
der Ursprungsländer Preußen und Bayern angepaßt wurde. Dies bedeutete die 
Aufhebung der Kreis- und Bezirkstage und die Übertragung ihrer Befugnisse auf 
den Kreis- und Bezirksausschuß, was im Sinne der Neuordnung bedeutete, daß 
dessen Mitglieder vom Reichskommissar, der zuvor die Kreisleiter gehört hatte, 
kommissarisch berufen wurden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde von den 
Kreisausschüssen gelöst und eigenen Kreisverwaltungsgerichten übertragen, deren 
Mitglieder ebenfalls der Reichskommissar berief. Gleichzeitig verloren die Kreis¬ 
ausschüsse ihre Funktionen als Beschlußorgane der allgemeinen Landesverwal¬ 
tung, was sich besonders in der Staatsaufsicht über die Gemeinden bemerkbar 
machte, - wurden gemäß der neuen Ordnung ja die staatsaufsichtlichen Befugnisse 
über die Gemeinden in ihrer Gesamtheit vom Landrat bzw. vom Reichskommissar 
ausgeübt, nachdem auch der Bezirksausschuß des Saarlandes, der in ein Bezirks¬ 
verwaltungsgericht umgewandelt wurde, als Beschlußorgan aufgehoben worden 
war. 
Bezirk (Kreis) Homburg36: 218,739qkm, 14 Gemeinden, 48.659 Einwohner; 
Bezirksausschuß: 6 Mitglieder; 
Änderung der Kreisgrenze durch Eingliederung 
von Bruchhof-Sanddorf, Landkreis Zweibrücken, in 
die Stadt Homburg, von der sie durch Art. 48 des 
Saarstatuts abgetrennt worden war; wirksam ab 1. 
April 1938, 
34 Ebd. Nr. 111/0IS. Teilweise Auskunft aus den Personalakten beim Personalamt des Stadtverbandes 
Saarbrücken. Vgl. Grenze als Schicksal, S. 205. 
15 • • • 
Die Mitglieder der Ausschüsse für Saarbrücken, Saarlouis, Ottweile, Merzig, St. Wendel, St. Ingbert u. 
Homburg: NSZ-Rheinfront Nr. 211 v. 10.9.1935. 
16 
LA Saarbrücken, Best. Min.d.Inn., Nr. 682. Zum Gebietsbereich des früheren Landeskommissariats, 
späteren Bezirksamts und derzeitigen Landratsamtes Homburg, gehörten vor der Saargebiet-Errichtung 
der Landkreis Waldmohr neben dem Landkreis Landstuhl u. den Höhegemeinden; Homburg "verlor" 
demnach den gebietsmäßig größeren Teil des Distrikts Waldmohr (die Höcherberggemeinden; Jägers¬ 
burg, Kirkel u. die Bürgermeisterei Limbach gehörten ebenfalls zum Distrikt Waldmohr). Für die 
Verwaltung der bei der Pfalz verbliebenen 66 Gemeinden des Kreises Homburg war die Landratsaußen¬ 
stelle in Landstuhl u. Waldmohr gebildet worden u. die Höhegemeinden dem Kreis Zweibrücken an¬ 
gegliedert worden; der Landkreis Landstuhl wurde später Kaiserslautem eingegliedert. Als im Juli 1940 
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