Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

Agilität" für diese Stelle aufzubringen schien17; von Berlin war als Ersatz Becht 
vorgeschlagen worden, dann, nach Verwendung Bechts im Osten, war von Dewitz 
im Gespräch (früher Reg.Ass. beim Landratsamt in Saarbrücken). Bürckel selbst 
hatte zunächst den Kreisleiter Knissel vorgesehen, der zur Zeit kommissarischer 
Kämmerer in Wien war, dann allerdings diesen fallen lassen, weil er später Gau¬ 
hauptmann werden sollte, und hatte dann Kreisleiter Schubert von Saarlautem 
vorgeschlagen. Doch da der Kreis Homburg bis zur Hälfte geräumt war, hielt es 
Regierungspräsident Jung für zweckmäßig, Bühler zunächst dort zu belassen, zu¬ 
mal auch von Hitler die Ernennung zum ORR noch nicht vollzogen war. Das 
Reichsministerium des Innern hielt bei allen Schattenseiten Bühlers es für richtig, 
zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Stelle nicht zu wechseln. Man ging jedoch da¬ 
von aus, falls man irgendwo den Bürckel'schen Wünschen auf Besetzung der Stel¬ 
len mit Kreisleitem werde nachgeben müssen, dann eben im Falle Homburg nach¬ 
zugeben; zum Vorschlag Schubert/Homburg hatte der Minister selbst "Nein" ver¬ 
fügt, zumal die Begründung Bürckels dahin ging, "die Ämter des Landrats und 
Kreisleiters zusammenzulegen, - auch das hatte der Minister abgelehnt"18. 
Das RMdl konnte jedoch Bürckel in seiner Vorliebe für die Personalunion von 
Parteiamt und Staatsamt nicht hindern, in Lothringen K. Graf, den ehemaligen 
Bürgermeister von Hettenleidelheim, dort OG-Führer der NSDAP und ab Januar 
1936 Kreisleiter von St. Ingbert, als Landrat in Château Salins einzusetzen oder J. 
Weber, den Kreisleiter von Saarbrücken-Land, in seiner Eigenschaft als 1. Kreis¬ 
deputierter zeitweilig auch mit den Geschäften des Saarbrücker Landrats zu beauf¬ 
tragen (s.u.). Reichsinnenminister Frick hatte diesbezüglich bereits 1934 eine 
mögliche Zersetzung des Berufsbeamtentums angemahnt, wenn "Parteibonzen" 
ohne administrative Vorbildung auf Verwaltungsposten gehievt würden, so ge¬ 
schehen im Falle der Berufüng R. Imbts durch Bürckel zum kommissarischen Re¬ 
gierungsdirektor im Speyerer Regierungspräsidium19. Anscheinend sah Bürckel in 
der Verweigerung des RMdl noch immer ein "Führungsdefizit" trotz der zu Be¬ 
ginn des Krieges erlassenen "Anordnung über die Verwaltungsführung in den 
Landkreisen" vom 28. Dezember 1939, konnten die Kreisleiter danach doch dem 
Landrat "vom Standpunkt der Menschenführung aus" Anregungen zu behördli¬ 
chen Aktionen und Verwaltungsvorhaben geben. Menschenführung sei allein Auf¬ 
gabe der Partei, hieß es, sie "wird in der Kreisstufe durch den Kreisleiter wahrge¬ 
nommen. Er ist den übergeordneten Parteidienststellen verantwortlich für die 
Stimmung und Haltung der Bevölkerung im Landkreise"20. 
17 Sehr. v. 26.3.1940. BA Koblenz, Best. R 18, Nr. 391, Bl. 95f. 
1 s 
Sehr, v, 26.3.1940. Ebd. S. 95f. 
19 Abschr. Frick an Bürckel v. 12.5.1934. HStA München, MA 105.289. Siehe IV. Kap. 2.1. 
20 
RGBl. 1940 1, S. 45. Zur Trennung der Menschenführung und Verwaltung beim Leiter der parteipoliti¬ 
schen Abteilung im Stab des Stellvertreters des "Führers", Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs, im Ja¬ 
nuar 1940 s. H. Mommsen, Beamtentum, S. 228ff. und besonders S. 121-123, Vgl. D. Rebentisch, 
K.Teppe, Verwaltung contra Menschenfilhrung, S. 7-32. 
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