der Wahl des 1. Bürgermeisters in Kaiserslautern aufgestellt, jedoch unterlegen13),
machten ihn zum hervorragenden Mitarbeiter Bürckels, der die Saar-Materie von
Grund auf kannte. Als Regierungspräsident in der Westmark löste Barth kurz vor
Kriegsende die Saarbrücker Behörde auf bzw. leitete deren Verlegung nach Land¬
stuhl und Würzburg.
Zu Barths Wirken in Bürckels Behörde soll im folgenden die Erklärung von Dr.
Walter Decker, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer in Saarbrücken
(1941 - 1945) vom 29. August 1949, abgegeben anläßlich des Säuberungsverfah¬
rens des Regierungspräsidenten14, dienen: "K. Barth hatte sich im Rahmen der
behördlichen Verwaltung des Gebietes Saar-Pfalz-Lothringen vor allem die Ent¬
scheidung in grundsätzlichen Wirtschaftsfragen Vorbehalten." Decker spricht von
der "auf einem gläubigen Christentum beruhende(n) Anschauungswelt" Barths,
nennt ihn einen "Pflichtmenschen"; er war nach seiner Überzeugung kein
"Nationalsozialist im üblen Sinne des aktivistischen Parteigenossen", sei gerade
durch solche Parteigenossen in die stärksten Gewissenskonflikte getrieben worden.
Barth habe sich "vor allem dem damaligen Gauleiter Bürckel und seinem Partei¬
stab gegenüber als lebendiges Gewissen bewährt und ihre Befehle und Entschlüsse
sehr oft, wenn nicht völlig verhindert, so doch ganz wesentlich abgeschwächt", so
z.B. bei der Milderung der Umsiedlungsaktion sowie der Wehrpflicht der Lothrin¬
ger während der Besetzung Lothringens, der Regelung der Verwaltung der seque¬
strierten lothringischen Vermögen nach seinen eigenen gemäßigten Richtlinien,
der Einführung steuerlicher Sonderbestimmungen, bei der großzügigen Vergütung
von Kriegsschäden sowie kredit- und handelspolitischen Sondermaßnahmen für
die lothringischen Einwohner zur allgemeinen Erleichterung der Kriegslasten, bei
der Sabotage bei Kriegsende hinsichtlich der Anordnungen zur Zerstörung oder
Lähmung der gewerblichen Betriebe (im Gegensatz zu dem auf SS-Kurs stehenden
Nachfolger Bürckels, Willi Stöhr), der Einberufung des Volkssturmes oder beim
Abtransport der Jugendlichen, weitgehend bei der Rettung der Saar-Kohlengruben
und der lothringischen und saarländischen Hüttenwerke.
Das gleiche Bild zeichnete auch Bernhard Seibert15, Leiter einer der wichtigsten
Stahlbaufirmen an der Saar. So habe sich Barth schon ab 1942 in bewußtem Ge¬
13 Niederschrift des Reg.Dir. Barth, in: Jolas Erinnerungen, Bd. 2, S. 328 u. 335; vgl. F. Jacoby, Herr-
schaftsübemahme, S. 94.
14 Erklärung v. 29.8.1949. LA Saarbrücken, Best. OSR, 396/49. K. Barth wurde von der I. Kammer des
Obersten Säuberungsrates in Saarbrücken am 1.12.1949 in die Gruppe IV als "Mitläufer" eingestuft,
nachdem er am 27.8.1948 von der Spruchkammer in Heidelberg ebenso eingestuft worden war.
13 B. Seibert an den Staatskommissar für die pol. Säuberung des Saarlandes v. 29.8.1949. Ebd. Best.
OSR, 396/49. Mit der Ost -West Verlagerung waren wahrscheinlich die Planungsvorhaben des Reiches
in Bezug auf die lothr. Wirtschaftsuntemehmen gemeint, z.B. wenn Göring am 2.8.1940 "die Vergröße¬
rung des deutschen Einflusses bei ausländischen Unternehmen" als "ein Ziel der deutschen Wirtschafts¬
politik" forderte, wobei in Lothringen im Juli 1940 die legalen Geschäftsführungsorgane ausgeschaltet
und durch bestellte Verwalter (sog. kommiss. Verw. od. Treuhänder) ersetzt wurden. Nach der
"Verordnung über die Behandlung des feindlichen Vermögens" v. 24.11.1941 und der "Verordnung
218