d. Strafrecht
Deutsches Gesetz über die beschränkte Aus¬
kunft aus dem Strafregister und die dadurch
hervorgerufene Beschränkung des Rückfall¬
begriffes
- eingeführt
Verordnungen gegen den Waffenmißbrauch
- dem deutschen Vorbild nachge¬
ahmt
Deutscher Begriff der Untreue,
verstärkter Schutz der Tiere
- nicht eingeführt
Saarländische Besonderheiten: Strafaufschub bis zu 5 Jahren, der Begriff der
mildernden Umstände, Möglichkeit der Zurücknahme von Strafanträgen, Kör¬
perverletzungsbestimmungen
Zollstrafsachen
- grundsätzlich französisches
Recht
e. Strafprozeß
Das Zeugnisverweigerungsrecht der Presse,
das im Reich wieder aufgehobene Haftprü¬
fungsverfahren, die Vorschriften über die
Belehrung des Angeklagten bezüglich des
Rechtsmittels und über den Eid der Dissi¬
denten
- eingeführt
Die deutsche Jugendgerichtsordnung ein¬
schließlich der materiellen Vorschriften
- mit Änderungen eingeführt
Saarländische Besonderheiten: Freie Entscheidung des Gerichts über die Be¬
weisanträge (außer in Schwurgerichtsverfahren), Eröffnungsbeschlüsse nur im
schwurgerichtlichen Verfahren und bei Privatklagen, Begnadigungsverfahren nach
dem Reichsgesetz von 1919, Aburteilung in einem besonderen Schnellverfahren
bei politischen Vergehen oder Übertretungen oder bei Waffenmißbrauch
Verfahren in Zollstrafsachen
- nach deutschen Recht (nicht frz.,
vor der Zollstrafkammer beim
Landgericht)
f. Freiwillige Gerichtsbarkeit
Das deutsche Gesetz über die religiöse Er¬
ziehung der Kinder
- eingeführt
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