am 12. Dezember 1940 selbst erklärt, im November 1930 in die NSDAP eingetre¬
ten zu sein, bis 1931 als aktiver Gauredner in verschiedenen Gauen fungiert zu
haben, als Leiter der Presse- und Rechtsabteilung der Gauleitung der NSDAP-Saar
vorgestanden zu haben und sich auch schriftstellerisch betätigt zu haben; ferner
habe er aktiv am Saarkampf teilgenommen. Daß Schneider zu diesem Zeitpunkt
zur NSDAP-Führung ein gutes Verhältnis unterhielt, läßt sich daran erkennen,
daß anläßlich seiner Heirat 1934 in Berlin der Gauleiter und Landesleiter der
NSDAP des Saarlandes Spaniol sowie der interimistische Gauleiter, Friedrich
Eckert, seine Trauzeugen waren, in Bürckels Augen nicht gerade eine Empfeh¬
lung.
Schneiders Gegendarstellungen bezüglich seiner NS-Vergangenheit beziehen sich
fast immer auf seine Berliner Tätigkeit von 1933 - 1935, die in seinen Augen
"keine nationalsozialistische, sondern eine Tätigkeit, die für jeden anständigen
Saarländer eine Selbstverständlichkeit" gewesen sei: "Das Bekenntnis zum deut¬
schen Vaterland". Diesbezüglich hatte Landrat Michely Schneider als "nicht fana¬
tischen National-Sozialisten oder Nationalisten oder auch nur als besonders eifri¬
gen Patrioten" bezeichnet, der es aber während des ganzen Krieges fertiggebracht
habe, sich dem Dienst für das Vaterland mit der Waffe in der Hand zu entziehen.
Im Herbst 1944 habe ihn der Reichsstatthalter, als selbst die Invaliden und Kran¬
ken zum "Volkssturm" eingezogen worden seien, U.K. gestellt und seine beab¬
sichtigte Einberufung erfolgreich hintertrieben.
Geschehnisse und Tätigkeiten nach 1935 verschweigt Schneider. Im Amtshand¬
buch für den Gau Saarpfalz 1937/1938 wird er jedoch trotz der Vorgänge 1937 als
"arischer Rechtsanwalt" für den Landgerichtsbezirk Saarbrücken geführt23.
23
Personaldoss. A. Spaniol. BDC. Dazu Verfahrensakten. LA Saarbrücken, Best. Einzelstücke, Nr. 97,
BL. 162-190. Siehe auch VI. Kap. 1. nach Anm. 38. Verfahren gegen Spaniol beim Obersten Parteige¬
richt (Oktober 1936 - September 1938): Klage Spaniols bei Min.Präs. Göring aufgrund der illegalen,
der deutschen Sache an der Saar abträglichen Betätigung von SA-Einheiten aufgrund der Einmischung
von Dienststellen der NSDAP trotz des Verbots der Reko; also eine indirekte Anklage Bürckels. Zu
Schneiders NS-Tätigkeit: Erklärung des Min.Dir. i.R. Dr. E. Loehrs im Entnazifizierungsverfahren filr
H. Schneider v. 11.6.1947. Sehr. H. Schneiders an Min. d. Justiz Dr. Heinz Braun v. 12.11.1949.
Antwortschr. Brauns an Schneider v. 18.11.1949 mit Info, daß Schneider wegen seines Eintretens für
Nazigegner in der NSDAP "kaltgestellt" worden sei; Braun betont, daß er diese Information nicht
nachgeprüft habe. LA Saarbrücken, Best. Privatpapiere Dr. Heinr. Schneider, Nr. 61. Zu seinen
Prozessen: Sehr. Dr. Heinr. Schneiders an Dr. H. Braun v. 11.2.1955, Sehr. Dr. H. Brauns an Dr. H.
Schneider v. 2.2.1955. Ebd. Nr. 96.
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