wurde Ende April ein alter Kampfgenosse Görings, der Gauleiter des NSDAP-
Gaues Essen Josef Terboven4.
Der Beginn für die Übemahmeverhandlungen sollte nunmehr der 11. Februar sein;
mit dem Termin zeigte sich auch die Reko einverstanden5 Bürckel hatte Saassen
für das Amt des Regierungspräsidenten im Saarland vorgesehen; er hatte vorher
bei ihm angefragt, ob er als juristischer Verwaltungsbeamter die Rückgliederung
als sein Stellvertreter durchführen würde6. Doch nicht er, sondern der hessische
Staatsminister, Philipp Wilhelm Jung, wurde erster saarländischer Regierungsprä¬
sident und Stellvertreter Bürckels. Diese "Kaltstellung" Saassens bescheinigt dem
werdenden Reichskommissar Bürckel nicht gerade eine glückliche Hand bei dieser
Stellenbesetzung bzw. macht seine Abhängigkeit von außerhalb, letztlich vom
Reichsinnenminister, offenkundig. Allerdings hat Saassen an den Vorbesprechun¬
gen im Reichsinnenministerium zu den gesetzgeberischen Maßnahmen teilge¬
nommen7 und noch am Vortag der Feierlichkeiten zur Rückgliederung im Regie¬
rungsgebäude am Schloßplatz in Saarbrücken die Saarpolizei übernommen. Im
Auftrag des Reiches war Regierungspräsident Dr. Saassen, der von Knox die
Übergabeurkunde empfing, hierzu ermächtigt worden. Er ernannte sofort den SS-
Standartenfiihrer Schmelcher, den bisherigen Führer der SS-Standarte in Neustadt,
zum kommissarischen Befehlshaber der Polizei, des weiteren Major Herf zum
Kommandanten der Schutzpolizei und Major Diermann zum Kommandanten der
Gendarmerie8.
ständnis an die Deutschnationalen hatte er 1933 sein Amt erhalten, das er aufgrund der Nebenregierun¬
gen der Gauleiter und der zentralistischen Eingriffe in sein Amt wieder aufgab. H. von Lüninck gehörte
zum Verschwörerkreis des 20.Juli 1944.
4 J. Terboven, geb. 23.5.1898 in Essen, 1933 Gauleiter des Gaues Essen; der Reg.Bez. Düsseldorf fiel in
den Herrschaftsbereich zweier Gauleitungen, des Gaus Essen mit T. und des Gaus Düsseldorf mit
Friedrich Karl Florian. Nach seiner Ernennung zum O.Präs. der Rheinprovinz am 5.2.1935 (als
Dienstältester der 4 Gauleiter der Rheinprovinz) besaß er eine große Machtfülle, gegenüber seinen
Gauleiterkollegen selbst, besonders in personalpolitischen Fragen, wenn er seine Vorstellungen der Düs¬
seldorfer Regierung direkt unterbreiten konnte bzw. als Aufsichtsinstanz sie beeinflussen konnte;
aufgrund seines großen Zuständigkeitsbereichs galt sein Wort auch gegenüber den anderen Gauleitern
des Reiches. 24.4.1940-1945 Reichskommissar für Norwegen, im Mai 1945 vermutlich Selbstmord.
Vgl. H.Romeyk, Verwaltungs- und Behördengeschichte, S. 169f. Ders., Der Preußische Regierungs¬
präsident im NS-Herrschaftssystem. Am Beispiel der Regierung Düsseldorf, in: D. Rebentisch, K.
Teppe (Hg.), Verwaltung contra Menschenführung, S. 121-140. D. Rebentisch, Führerstaat, S. 265
bzw. s. Personenregister.
5 Schnellbrief Voigts nach einer tel. Mitteilung Koßmanns an die Reko v, 5.2.1935. AA...betr. Die
Rückgliederung des Saargebiets 1935, Bd. 2.
6 BA Koblenz, Best. R 18, Nr. 5,410, S. 29. Zur Person vgl, H. Romeyk, Verwaltungs- u. Behördenge¬
schichte, S. 130,197, 203 u. 209f. Dergl., Der Gau Moselland, S. 250.
7 Aufzeichnung der Besprechung v. 8.2.1935. BA Koblenz, Best. R 2, Nr. 12.236, Bl. 108fF.
8 LA Saarbrücken, Best. Landratsamt Saarbrücken, Nr. 412 u. NSZ-Rheinfront Nr. 51 v. 1.3.1935.
166