Full text: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

Zweites Kapitel 
DIE INTERNATIONALEN VERTRÄGE, DIE GESETZE, VERORDNUNGEN, 
BESTIMMUNGEN UND SONSTIGEN REGELUNGEN ZUR ERRICHTUNG DES 
NS-Regimes an der Saar (vom 13. Januar bis 1. März 1935) 
1. Von dem Beschluß des Völkerbundsrates betreffs Rückgliederung 
des Saargebietes zu den Verhandlungen von Basel, Rom und Neapel 
Die Volksabstimmungskommission hatte mit Bericht vom 15. Januar 1935 den Rat 
vom Ergebnis der Volksabstimmung in Kenntnis gesetzt1. Nach Prüfung der 
Sachlage durch den vom Völkerbundsrat eingesetzten Ausschuß (d.i. die Feststel¬ 
lung, "daß die Bevölkerung des Saargebietes sich in allen Abstimmungsbezirken 
mit Mehrheit zugunsten der in § 35, Buchstabe c der Anlage zu Art, 50 des Ver¬ 
sailler Vertrages vorgesehenen Möglichkeit ausgesprochen hat" und "daß der Völ¬ 
kerbundsrat über die Souveränität zu beschließen hat") schlug dieser dem Rat den 
entsprechenden Entschließungsentwurf vor2. 
Dies bedeutete im einzelnen: 
(1) die Vereinigung des ungeteilten Saargebietes mit Deutschland, 
(2) die Festlegung des Zeitpunkt der Wiedereinsetzung Deutschlands in die Regierung des 
Saargebietes (1. März 1935), 
(3) die Beauftragung des Ausschusses in Verbindung mit der Deutschen Regierung, der 
Französischen Regierung und der Reko zur Festsetzung der entsprechenden Bestim¬ 
mungen ftir den Wechsel der Rechtsordnung sowie der Ausftihrungsmodalitäten, Diese 
Bestimmungen waren bis zum 15. Februar 1935 zu erarbeiten; im Hinderungsfalle 
würde der Rat die erforderlichen Beschlüsse gemäß den Vorschlägen des Ausschusses 
treffen. Auffallend an dem Beschluß war die Festsetzung einer Frist von einem Monat 
sowie im Falle der Nicht-Einhaltung die Entscheidung durch den Rat selbst, - ein 
Rechtsstandpunkt, der vom Reich immer bestritten worden war. Ebenso interessant 
war die Übertragung der Entscheidung an den Ausschuß, der allerdings dem Rat wei¬ 
terhin verantwortlich blieb. 
Am 17. Januar 1935 beschloß der Rat daraufhin die Vereinigung des Saargebietes 
mit Deutschland und legte demgemäß den Zeitpunkt der Wiedereinsetzung 
Deutschlands in die Regierung des Saargebietes auf den 1. März3, wobei die 
1 Vgl. SDN JO 16, 1935, S. 243-247 (Abstimmungsergebnis). Zum Geschehen vom 1.-15.1. vgl. den 7. 
Bericht der Abstimmungskomm, C. 51. M. 23..1935. VII, ebd. S. 38 ff. 
2 Die Mitteilung, C. 56. 1935. VII, an den Rat in deutscher Fassung, in: Amtsblatt der Reko 1935, Nr. 
49, S. 30; vgl. ebenso SDN Jo 16, 1935, S. 133-138, bes. S. 137 (Die Mitteilung im Amtsblatt ist ge¬ 
kürzt gegenüber dem Ratsbeschluß). 
3 Vgl. C. Groten, Die Rückkehr, S. 351 f. 
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