von Anmeldungen eingesetzt, große Schwierigkeiten bereitete das benutzte Durch¬
schlagpapier bei Korrekturen, die wiederum aufgrund ständig falsch geschriebener
italienischer Namen häufig anfielen.45 Gemäß den Ermittlungen eines Regierungsbeamten
kostete die Erstellung einer ordentlichen Meldung die Escher Fremdenpolizei im Jahre
1910 mindestens 30 Minuten von der Originaldeklaration über zwei Kopien, den Eintrag
ins Melderegister bis hin zum Versand der Kopien an die Ortspolizei und die Gen¬
darmerie.46 Bei diesem Zeitaufwand alleine zur Aufnahme eines einzigen Meldefalles
ohne Berücksichtigung sonstiger Arbeiten, wie z.B. Korrekturen, Schriftwechsel oder
Nachforschungen im Ausland, war es den personell unzureichend ausgestatteten
Meldestellen schlechterdings unmöglich, den Wanderungsstrom, der im letzten Drittel
des 19. Jahrhunderts durch ihre Städte floß, vollständig zu dokumentieren.
Der von Jackson für Duisburg konstatierte systematische Erhebungsfehler von durch¬
schnittlich weniger als fünf Prozent nicht urkundenmäßig belegter Wanderungsfälle pro
Jahr, der aufgrund vergleichbarer sozio-ökonomischer Strukturen auch für die Unter¬
suchungsgemeinden nicht unrealistisch sein dürfte, überrascht positiv, da diese Zahl im
Gegensatz zur zeitgenössischen Skepsis gegenüber den selbst ermittelten Ziffern aus
heutiger Sicht eine verhältnismäßige Exaktheit des Meidewesens im ausgehenden 19.
Jahrhundert offenbart. Die Unterrepräsentanz sehr migrationsfreudiger Bevölkerungsteile,
d.h. wohl vor allem junger, alleinstehender Angehöriger bestimmter Gruppen innerhalb
der Unterschicht, kann die Ergebnisse der vorliegenden Studie also nicht grundsätzlich
in Frage stellen. Auf eine eigene Analyse der Abmelderegister, die ausschließlich für
Familienwanderer in Malstatt-Burbach vorliegen, wurde verzichtet. Dieser Teilaspekt
wurde unter Einbeziehung der m.E. weniger problematischen Abmeldevermerke in den
Anmelderegistem bearbeitet.47
Die in allen Belangen besonders unbefriedigende Situation des Meldewesens in Esch/Alz.
bis zum Ende der Untersuchungsperiode veranlagte in diesem Falle zum ergänzenden
Rückgriff auf die luxemburgischen Volkszählungsakten.
45 Vgl. ebda.: der Polizeikommissar von Düdelingen an seinen Escher Kollegen v. 24.10.1910.
46 Vgl. ebda.: Bericht d. Regierungsrates Frauenberg im Auftrag d. Staatsministers u. d. Direktors
des Innern v. Oktober 1910. Zur Abhilfe empfahl Frauenberg den Einsatz von Durchschlagpapier,
wodurch er einen Zeitgewinn von 156 Bürotagen bei 300 Jahresarbeitstagen aufgrund einer
fünfminütigen Zeitersparnis pro Meldefall errechnete.
47 Die Abmeldevermerke in den Anmelderegistem berücksichtigen im Gegensatz zu den Ab-
melderegistem auch nicht gemeldete Abzüge. Die Angaben sind zwar weniger ausführlich, doch
erlauben sie im Rahmen einer sozio-strukturellen Analyse zumindest weitgehendere Rückschlüsse
auf das Wanderungsverhalten aller mobilen Bevölkerungsteile.
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