gegenüber den Wanderungsbewegungen mündete - wie sich zeigt - in der spezifischen
Grenzraumsituation der Untersuchungsgemeinden schließlich in eine Ausweisungspraxis,
indem sich sowohl die Behörden als auch die bürgerliche Öffentlichkeit in ihrer Wande¬
rungskritik zunehmend auf gesellschaftliche Randgruppen (Prostituierte, Zuhälter,
Kriminelle, "wilde Ehen") fixierten.
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