III. Einschnitt und Wegbereiter für die Elektrizitätsversorgung:
Der Erste Weltkrieg 1914-1918
Der Einfluß des Kriegsausbruches machte sich zunächst in einer verlangsamten Ent¬
wicklung während der ersten Kriegsmonate bemerkbar^vgl. Tab. 10). Im Bereich der
Bürgermeisterei Bischmisheim gelang es bis Ende des Jahres 1914 lediglich, noch 43
neue Abnehmer anzuschließen1 2. Im Geschäftsjahr 1915 der SVG mußte eine Ausdeh¬
nung der Elektrizitätsversorgung auf weitere Gemeinden infolge des Krieges vorerst
ganz unterbleiben; allein der Anschluß des ältesten Sonder Vertragskunden der heuti¬
gen VSE, der Mannesmann Röhrenwerke in Bous, brachte einen Lichtblick3. Nicht
besser erging es den im Versorgungsgebiet der Pfalzwerke liegenden Gemeinden, wo
die bauausführende Rheinische Schuckert-Gesellschaft aufgrund kriegsbedingter Ein¬
schränkungen des Betriebes zahlreiche, bereits vor Kriegsausbruch abgeschlossene
Stromlieferungsverträge zurückzog4.
Die aufgezeigte Entwicklung veranlaßte die SVG, noch im Oktober 1914 die Berg¬
werksdirektion um eine Aussetzung verschiedener Auflagen über Neuanschlüsse von
Gemeinden zu bitten, die in dem 1913 auf die SVG übergegangenen Vertrag zwischen
der Stadt und dem Bergfiskus enthalten waren5. Damals war — voller Hoffnung auf
eine weiter aufwärtsstrebende wirtschaftliche Entwicklung — festgelegt worden, daß
bis zum 30. Juni 1915 mindestens 3.000 Neuabnehmer angeschlossen werden sollten,
zu denen an jedem 30. Juni der folgenden vier Jahre weitere 300 neue Abnehmer hinzu¬
kommen sollten, so daß am 30. Juni 1919 insgesamt 4.600 neue Abnehmer vorgesehen
waren. Für jeden fehlenden Abnehmer hatte die SVG eine Konventionalstrafe von 10
Mark/a zu zahlen6. Von dieser Strafe war die Gesellschaft lediglich befreit, wenn sie
im Kreis St. Wendel mindestens in fünf Ortschaften ein Niederspannungsnetz angelegt
hätte. Zusätzlich war vereinbart worden, daß bei einer Verhandlungsdauer über einen
Stromlieferungsvertrag mit einer Gemeinde von länger als drei Monaten, bei Einzelab¬
nehmern von länger als einem Monat, der Bergfiskus sofort das Recht hatte, selbst zu
verhandeln und auch Strom zu liefern. Ausgenommen hiervon war das Gebiet der
Kreise Ottweiler und St. Wendel für zwei Jahre. Auf die Bitte der SVG um Aussetzung
dieser „unbilligen Härte“ reagierte die Bergwerksdirektion nicht, sondern schrieb im
Gegenteil ihrem zuständigen Minister, „daß es notwendig sei, die Gesellschaft zu ver¬
anlassen, ihre gegenwärtige Untätigkeit aufzugeben, da zu befürchten ist, daß andern¬
falls andere Elektrizitätswerke uns die Konsumgebiete entreißen könnten“7. Um sei¬
1 VSE-AHV, Geschäftsbericht für 1914; zur Situation im Ersten Weltkrieg im Saarindustrie¬
revier allgemein vgl. Jacoby/Laufer (1978), S. 311ff.; vgl. ebf. die Berichte des Regie¬
rungspräsidenten in Trier an den Kaiser, LHA Koblenz 403/9052 zum 01.02.1917 (erster Be¬
richt nach dem 07.05.1914), ebd. 403/9053 zum 01.05., 01.11.1917 und für die Zeit vom
01.11.1917 bis Ende April 1918 (v. 28.04.1918).
2 StadtA Sbr. Best. Brebach Nr. 784, 10.12.1914.
3 VSE-AHV, Geschäftsbericht für 1915.
4 LA Sbr. Best. Landratsamt St. Ingbert Nr. 5855, 9.01.1915.
5 LA Sbr. 564/1747, S. 91ff.
6 Ebd., S. 3ff.; § 3 des Vertrages.
7 Ebd., S. 98ff.
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