Kapitalbeteiligung der VSE an Wehrden, der lediglich eine Verfügungsberechtigung
über 25% der Leistung gegenüberstand. In Durchführung der Neustrukturierung der
Verhältnisse des Kraftwerkes wurden die bisherigen nebenamtlichen Geschäftsführer
und Prokuristen abberufen und ein hauptamtlicher Geschäftsführer mit Wirkung vom
01.01.1958 bestellt. Gesellschafts- und Strombezugsverträge wurden neugefaßt und die
Landkreise Saarbrücken und Saarlouis abgefunden, wobei die Stadt Saarbrücken die
Anteile letzerer übernahm. Danach gestaltete sich die Kapitalzusammensetzung wie
folgt: VSE 51%, Röchling 25%, Stadt Saarbrücken 24%. Die jeweils betriebsbereite
Kraftwerksleistung gehörte nunmehr den einzelnen Gesellschaftern zu je einem
Drittel175.
175 Ebd., S. 13; VSE-AHV, Vertrag v. 01.04.1959 zwischen den Gesellschaftern über die Strom¬
lieferungen.
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