vision der gesamten im VSE-Gebiet vorhandenen Kleinabnehmeranlagen in einem re¬
gelmäßigen Turnus durchführte. Um eine einwandfreie Betriebsführung zu ermögli¬
chen, war das gesamte VSE Gebiet in zwei Betriebsbezirke eingeteilt und zwar in: 1.
Den Betriebsbezirk Saarbrücken, umfassend das VSE-Gebiet des Landkreises Saar¬
brücken, eines Teiles des Bezirkes St. Ingbert und des Landkreises Ottweiler sowie des
Landkreises St. Wendel mit insgesamt 22 547 Klein- und 71 Großabnehmern. 2. Den
Betriebsbezirk Saarlouis, umfassend das Gebiet des Kreises Saarlouis mit 24 650 Klein¬
abnehmern und 81 Großabnehmern.
In Saarlouis befand sich das Hauptlager der VSE, von dem aus die in den einzelnen
Obermonteurbezirken befindlichen Unterlager beliefert wurden. Die VSE besaß 2
Lastkraftwagen, 6 Personenwagen, ein Störungswagen sowie 12 Motorräder, von
denen 2 mit Anhängern ausgerüstet waren. Mit diesen Fahrzeugen wurde der gesamte
notwendige Verkehr bewältigt. Untergebracht waren die Kraftwagen teilweise in Saar¬
brücken und teilweise in Saarlouis. Die Motorräder befanden sich bei dem mit ihnen
ausgerüsteten Personal. Dem Leiter des Betriebsbezirkes Saarbrücken war das Um¬
spannwerk Geislautern unterstellt. Die übrigen Umspannwerke und Transformato¬
renstationen gehörten zum jeweiligen Betriebsbezirk, in dem sie lagen. Grundsätzlich
waren die beiden Betriebsbezirke in Obermonteurbezirke aufgeteilt. Jedem Obermon¬
teur oblag die Beaufsichtigung des in seinem Bezirk befindlichen Leitungsnetzes der
VSE sowie der Abnehmeranlagen, wozu ihm eine bestimmte Anzahl von Monteuren
zugeteilt war. Der Sitz des jeweiligen Obermonteurs mit Werkstatt, Lager und Aufent¬
haltsraum des Monteurpersonals war in den einzelnen Obermonteurbezirken räum¬
lich so festgelegt worden, daß eine einwandfreie Bearbeitung sämtlicher Versorgungs¬
angelegenheiten, die durch das zum Obermonteurbezirk gehörenden Personal zu
erledigen waren, gewährleistet war. Die Monteure in den einzelnen Obermonteurbe¬
zirken waren angewiesen, ihre Wohnung so zu wählen, daß die Hauptversorgungs¬
punkte für sie leicht erreichbar waren, um eine möglichst immer vorhandene Betriebs¬
bereitschaft zu garantieren.
Die Energieverteilung im VSE-Versorgungsgebiet setzte sich wie folgt zusammen: Von
den Kraftwerken Wehrden und Fenne her bestanden Kabelverbindungen zum Um¬
spannwerk Geislautern, dem zentralen Umspannwerk der VSE, von dem aus die Ver¬
teilung in 35 kV und 10 kV erfolgte. Eine 35 kV-Ringleitung war die Hauptleitung für
die Großverteilung der elektrischen Energie. Von ihr war 1938 die Strecke Dillingen-
Saarlouis-Schaffhausen-Geislautern-Rodenhof-Eschberg- Hadir/St. Ingbert und Hei-
nitz bis St. Wendel fertiggestellt49. Die gesamte Länge dieser in Gittermasten ausge¬
bauten Leitungen betrug 70,8 km. Von der 35 kV-Ringleitung gingen als Stichleitungen
ab die Strecke Schaffhausen-Blechwalzwerk Hostenbach mit 2,4 km Länge sowie die
gleichlange Leitung Schaffhausen-Mannesmann (Bous). Die Unterverteilung elektri¬
scher Energie geschah im Versorgungsgebiet in den Kreisen Saarbrücken-Land, St.
Wendel, Ottweiler und in Teilen des Bezirkes St. Ingbert in 10 kV, im Kreis Saarlouis
mit 6 kV. Die 10 kV- und 6 kV-Leitungen waren teilweise mit Eisengittermasten und
49 Der Abzweig HADIR/St. Ingbert - Heinitz von der Strecke St. Wendel - Heinitz konnte erst
auf dem Wege der Verleihung des Enteigungsrechtes an die VSE erbaut werden. Die Stadt
St. Ingbert hatte sich gegen diese Trassenführung wegen „starker Beeinträchtigung der land¬
schaftlichen Schönheit der St. Ingberter Umgebung“ vehement zur Wehr gesetzt (vgl. LA
Sbr. Best. Landratsamt St. Ingbert Nr. 5866, 28.07.1936, passim).
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