von 1 FF = 0,1645 RM. Eine Vielzahl von Verordnungen zur Einführung des Reichs¬
rechts im Saargebiet folgte bis zur völligen Rechtsangliederung am 01.10.1936. Am
01.03.1935 übergaben die Vertreter des Völkerbundes das Saargebiet offiziell an das
Deutsche Reich, das durch seinen Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick, vertreten
wurde. Noch am Nachmittag desselben Tages reiste Hitler nach Saarbrücken und
nahm den Aufmarsch der Deutschen Front ab4. Mit dem „Gesetz über die vorläufige
Verwaltung des Saarlandes“ vom 30.01.19355 wurde das Saargebiet unter der Bezeich¬
nung „Saarland“ dem Reichskommissar und Gauleiter der NSDAP, Bürckel6, unter¬
stellt und damit endgültig die Zugehörigkeit zu Preußen und Bayern beendet. Politi¬
sches Ziel war die Schaffung des ersten neuen Reichslandes, das deckungsgleich mit
dem NSDAP-Gau Saar-Pfalz sein sollte. Die Verwirklichung dieses Vorhabens erfolgte
bis Kriegsausbruch allerdings nicht mehr7.
2. Das „Saaropfer“ der deutschen Elektrizitätswirtschaft
Die Gruben des Saarlandes unterstanden in einer Übergangszeit als Sondervermögen
dem Reich, ehe sie ab 30.11.1936 in die Form einer von etatrechtlichen Vorschriften
befreiten, flexiblen Aktiengesellschaft als „Saargruben AG“ überführt wurden, deren
Aktienbesitz das Reich zu 100% hielt. Während der Völkerbundszeit war der größte
Teil des Kohlenabsatzes nach Frankreich erfolgt. Der vor dem Ersten Weltkrieg 47,6%
betragende Versorgungsanteil der Saarkohle auf den süddeutschen Märkten war auf
10% zur Zeit der Rückgliederung gefallen8. Die Wiedereingliederung des Saarberg¬
baus in die deutsche Wirtschaft sollte auf der Grundlage eines sogenannten „Saar¬
opfers“ erfolgen, d.h., der übrige deutsche Steinkohlenbergbau verzichtete zugunsten
der Saar auf Teile seiner bisherigen Versorgungsgebiete. Ein wichtiger Schritt hierzu
war die Übernahme des Kohlenabsatzes der Saargruben durch das Rheinisch-Westfäli¬
sche Kohlensyndikat. Ein weiterer Teil der Saarkohlen wurde zur Gaserzeugung ver¬
wendet und der im Ausbau begriffenen Ferngasversorgung zugeführt. Beispielsweise
übernahm die 1937 aus der Fusion Ferngas GmbH/Pfälzische Gas AG entstandene
Saar-Ferngas AG größere Mengen Gas und verteilte sie bis in weite Bereiche der
Pfalz9.
4 Herr mann (1972), S. 40f. und im folgenden S. 67f.
5 RGBl I 1935, S. 66ff.
6 Vgl. zu Bürckel: Herrmann (1968), S. 103f.; Hof mann (1974), S. 386f.; Wolfanger
(1977), S. 16ff.
7 Herrmann, Pfalz und Saarland (19851, S. 32 lff.; Schwierigkeiten bereitete v.a. die bayeri¬
sche Staatsregierung, die ihre Einflußnahme in der Pfalz gefährdet sah, so beispielsweise auch
beim Aufbau der Landesplanungsgemeinschaft Saar-Pfalz (vgl. BA R 113/1185, p. 4,22, pas¬
sim; ebd. R 113/421 ausführlich zum Aufbau der Landesplanungsgemeinschaft).
8 Dietrich (1930), S. 32f.
9 Bereits 1929 einigten sich preußische Bergverwaltung, Ferngas-Saar GmbH und Ruhrgas AG
über die Aufteilung der Versorgungsgebiete; Ferngas-Saar erhielt die Pfalz und den Raum
Mannheim zugesprochen (vgl. LA Sbr. Einzelstücke Nr. 152, Prot. v. 16.07.1929, Bonn); vgl.
ebf. Vieler (1936), S. 701fr.; 25 Jahre Saar-Ferngas AG (1954); 50 Jahre Saar-Ferngas AG
(1979), S. 15ff.; Kreutz (1929), S. 85ff., ders. (1933), S. 840ff.; ders. (1934).
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