Full text: Geschichte der Elektrizitätsversorgung des Saarlandes unter besonderer Berücksichtigung der Vereinigten Saar-Elektrizitäts-AG (17)

V. „Heim ins Reich“ — die Zeit nach dem 13. Januar 1935 
1. Volksabstimmung im Saargebiet und Rückkehr in das Deutsche Reich 
Am 13. Januar 1935 entschieden sich 477.119 saarländische Abstimmungsberechtigte 
(= 90,76% der abgegebenen Stimmen) für die Rückkehr des Saargebietes zum Deut¬ 
schen Reich1. Aus Furcht vor einem möglichen nationalsozialistischen Putsch fand 
die Abstimmung unter dem Schutz britischer, niederländischer, schwedischer und ita¬ 
lienischer Truppenkontingente statt und verlief ohne nennenswerte Zwischenfälle. 
Vier Gründe können zur Erklärung des eindeutig ausgefallenen Abstimmungsergeb¬ 
nisses herangezogen werden, obwohl sich nach der nationalsozialistischen Machtüber¬ 
nahme im Reich 1933 erheblicher Widerstand an der Saar gegen eine sofortige Rück¬ 
kehr in das Dritte Reich erhoben hatte: 
1. Die patriotisch-nationale Grundeinstellung der saarländischen Bevölkerung. 
2. Die starken Einwirkungen aus dem Reich auf alle Bereiche des gesellschaftlichen 
und politischen Lebens im Saargebiet. 
3. Die Schwierigkeit, ein Konzept gegen die Rückgliederung zu entwickeln und zu 
propagieren. 
4. Die unzulängliche Unterstützung durch andere Gegner des Nationalsozialismus2. 
Bereits am 18. Januar beschloß der Völkerbundsrat die Vereinigung des gesamten Saar¬ 
gebiets mit dem Deutschen Reich mit Wirkung ab 01.03.1935. An diesem Tage ging 
das Eigentum an den Saargruben und den früheren elsaß-lothringischen Eisenbahnen 
zwischen der französisch-saarländischen Grenze und der Saar an das Deutsche Reich 
zu einem Kaufpreis von 900 Mio FF über. Ferner wurden die Steinkohlenfelder Karls¬ 
brunn und Großrosseln im Warndt auf fünf Jahre an französische Gesellschaften ver¬ 
pachtet. Die Einnahmen aus der Verpachtung, unentgeltliche Kohlenlieferungen für 
die Dauer von fünf Jahren und die Abzweigung von 95% des Gesamtbetrages der im 
Saargebiet umlaufenden französischen Banknoten und anderer ausländischer Zah¬ 
lungsmittel bildeten die Summe der genannten 900 Mio FF. Grundlage der Übertra¬ 
gungen war das römische Abkommen vom 03.12.1934 zwischen der französischen und 
der deutschen Regierung. Die nähere Durchführung erfolgte durch das Neapeler Ab¬ 
kommen vom 18.02.19353. 
Größere wirtschaftliche Probleme bereitete in der Übergangszeit die Drosselung des 
saarländisch-französischen Handelsvolumens auf 6% seines bisherigen Umfanges. Be¬ 
reits am 18.02.1935 kehrte das Saargebiet unter die deutsche Zollhoheit zurück. Am 
selben Tag begann der Umtausch des FF in Reichsmark mit einem Umrechnungskurs 
1 Zur Wahl standen drei Möglichkeiten: 1. Vereinigung mit dem Deutschen Reich, 2. Vereini¬ 
gung mit Frankreich, 3. Beibehaltung des bisherigen Status, vgl. Herrmann (1972), 
S. 38ff.; Mühlen (1979 ), S. 222ff.; Jacoby (1973), S. 83ff.; Zenner (1966), S. 288ff.; 
Paul (1984), S. 92ff., 356ff.; Heft 1-2/1985 der Saarheimat ist ebf. diesem Thema gewidmet. 
2 Herrmann,V olksabstimmung (1985), S. 21. Die Rückkehr in das Deutsche Reich lehnten 
die SPS und die KP-Saar sowie ein Teil des Zentrums unter Johannes Hoffmann ab, während 
sich die übrigen Parteien als Befürworter der Rückkehr in der Deutschen Front zusammen¬ 
geschlossen hatten, vgl. Lempert (1985), S. 95ff., 491ff. 
3 Herrmann (1972), S. 67; Keuth (1963/64), S. 127ff. 
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