glieder von mittlerweile 24 auf 12 und beinhaltete nicht mehr die Schaffung eines Präsi¬
diums. Auch die in der Zwischenzeit eingerichteten Bau- und Personalkommissionen
sowie der Arbeitsausschuß wurden nach der neuen Satzung hinfällig. Alle genannten
Einrichtungen waren geschaffen wurden, um den vergrößerten Aufsichtsrat arbeitsfä¬
hig erhalten zu können. § 8,2 bestimmte in seiner neuen Fassung, daß der Vorstand
aus zwei oder mehr Mitgliedern bestehen sollte gegenüber der früheren Beschränkung
auf zwei Personen. Hinter dieser Formulierung stand die Notwendigkeit, nach voraus¬
gegangenen Fusionsverhandlungen mit Vertretern der Kraftwerk Wehrden GmbH
deren Geschäftsführer eine Direktorenstelle bei der VSE einzuräumen.
In der geplanten Satzungsänderung und ihren Folgen sah die Regierungskommission
eine Gefährdung der Interessen von La Houve, den MDF sowie der Bevölkerung der
Landkreise Saarbrücken, Saariouis und St. Wendel, die sie durch deren Landräte unzu¬
reichend vertreten sah. Zugleich befürchtete sie, daß die genannten Änderungen bei
der VSE dazu dienten, die Versorgung des gesamten Saargebietes unter den Einfluß von
Röchling zu bringen330. Im Landesrat fanden die Verordnungen der Regierungskom¬
mission einhellige Ablehnung bei der Deutschen Front, während KP und SP vehement
ein scharfes Eingreifen der Regierungskommission forderten, „um den Privatinteres¬
sen von Röchling bei der VSE Einhalt zu gebieten“331. Mit der Anmeldung zum Han¬
delsregister kam die Satzungsänderung der VSE jedoch noch rechtzeitig. Dieser Eintrag
war allerdings nach damals im Saargebiet geltendem Aktienrecht zumindest umstrit¬
ten, denn die fehlende Unterschrift von Mandres leistete für ihn Dr. Rodenhauser vom
Kraftwerk Wehrden, der nach der Satzungsänderung vom 12.12.1933 noch am selben
Tage vom Aufsichtsrat zum dritten Vorstandsmitglied bestellt worden war. Neikes er¬
teilte Mandres wegen seiner Unterschriftsverweigerung Hausverbot und erwirkte eine
einstweilige Verfügung auf Herausgabe von Akten, Verträgen und Schriften der VSE,
die noch in seinem Besitz waren. Einige Zeit später erfolgte eine Einigung auf Abfin¬
dungsbasis. Das Verhalten des Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Neikes
gegenüber Mandres erscheint nachträglich in keinem sehr guten Licht. Er verleugnete
beispielsweise eine frühere mündliche Absprache über das vorzeitige Ausscheiden und
eine entsprechende Abfindung rundweg, als er die Möglichkeit erkannte, Mandres Irr¬
tum bezüglich der Anmeldung der Satzungsänderung zum Handelsregister für eine so¬
fortige Beurlaubung und nachfolgende Schritte auszunutzen.
Auch diese Auseinandersetzung sollte noch einmal in der Öffentlichkeit für Wirbel
sorgen. Im Abstimmungskampf breitete Mandres, Gegner der Rückgliederung, in offe¬
nen Briefen an Oberbürgermeister Neikes in der sozialdemokratischen Saarbrücker
Stadtzeitung Einzelheiten seiner Tätigkeit bei der VSE und der Auseinandersetzungen
mit Neikes vor der Öffentlichkeit aus332. Die Besetzung der vakanten Vorstandsposi¬
tion wurde ebenfalls durch die im Vorfeld des Abstimmungskampfes um die Rückglie¬
derung verschärften Ausweisungsmaßnahmen der Regierungskommissionen des Saar¬
gebietes beeinträchtigt. Der vorgesehene Prokurist Nebel wurde wegen NSDAP-
Mitgliedschaft und Aufbau der NSBO-Betriebszellen zum 15.07.1933 zum Verlassen
330 LA Sbr. Nachlaß Koßmann, Procès-Verbal, Sitzung v. 14.12.1933, Präsident Knox.
331 LA Sbr. Amtsdrucksachen, Stenographische Berichte, Sitzung v. 11.01.1934 (p. 7ff. u. 24ff.,
Abg. Becker, Deutsche Front), p. 13ff. (Abg. Lorenz, KP) und p. 19ff. (Abg. Petri, SP), Zitat
Petri p. 22.
332 StadtA Sbr. BG 7111, 30.12.1934 (früher Volksstimme).
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