bildung wurde nicht verlangt. So dürfte sich denn die Grubenbelegschaft aus recht hetero¬
genen Elementen zusammengesetzt haben, und dies wiederum wird zumindest ein Grund
dafür gewesen sein, daß die Klagen der Bergbehörden über eine mangelnde Arbeitsmoral,
über Saufereien, Prügeleien und Messerstechereien in den Wirtshäusern, die oft von Berg¬
leuten nebenher, und als dies verboten wurde, von ehemaligen Bergleuten betrieben
wurden, nicht abrissen. Der Anreiz, sich der Grubenarbeit zu verschreiben, ging indessen
nicht nur von den Löhnen aus, sondern es kam hinzu die Aussicht auf einen „sicheren Ar¬
beitsplatz“, wie wir das heute nennen, denn gerade im fiskalischen Bergbau war der Berg¬
mann, wenn er erst einmal als „Ständiger“ die Aufnahme in die Knappschaftsrolle ge¬
funden hatte, praktisch unkündbar. Ferner spielte die soziale Absicherung durch die
Knappschaft im Falle von Krankheit oder Invalidität eine nicht geringe Rolle sowie last
not least auch das soziale Prestige, das den Bergmann aus der Masse der übrigen Arbeiter¬
schaft heraushob, besonders im Bereich des Staatsbergbaues. Nimmt man die besonderen
sozialen Leistungen hinzu, die den Bergleuten an der Saar gewährt wurden, wie billige
Versorgung mit Nahrungsmitteln und Unterstützung in Zeiten der Teuerung,37 Gewäh¬
rung von Prämien und Darlehen zum Eigenheimbau, dann wird man verstehen, daß es für
viele verlockend gewesen sein muß, das Los des Tagelöhners oder Handwerksgesellen mit
dem des Bergmannes zu vertauschen.
Der Zuzug von Arbeitskräften aus immer entfernteren Orten stellte die Grubenleitung zu¬
erst und vor allem vor das Problem der Unterbringung. Die neuen Bergleute suchten na¬
türlich zunächst in Privatquartieren unterzukommen, doch sehr bald wurden Zimmer,
auch wenn mehrere Bergleute sich ein einziges teilten, knapp und teuer. Deshalb begann
man auch in Sulzbach - Altenwald, die sog. Schlafhäuser zu bauen.
a) die Schlafhäuser
Schon 1839 hatte in Sulzbach ein Schlafhaus errichtet werden müssen,38 das 1843 mit 50
Mann belegt war und mit weiteren 40 Mann belegt werden sollte.39 Die aus 32 § § beste¬
hende „Stuben-Ordnung“ für das Sulzbacher Schlafhaus vom 1. Mai 184340 macht deut¬
lich, daß in diesen Häusern eine von Grubenbeamten überwachte, geradezu militärische
Ordnung herrschte, die den Aufenthalt darin nicht sehr angenehm gestaltete. Bezeich¬
nender Weise wird denn auch das Schlafhaus im Text dieser Ordnung gelegentlich als
„Kaserne“ bezeichnet. Die Vorschriften bezogen sich im einzelnen vor allem auf die Ein¬
haltung von Ordnung und peinlicher Sauberkeit - das Bettzeug wurde freilich nur einmal
im Monat gewechselt - sowie auf das Verbot von Alkohol und Frauenbesuchen; Zuwi¬
derhandlungen konnten mit Geldbußen bis zu einem Taler, das waren immerhin zwei
Schichtlöhne, betraft werden.
Im § 27 der Stubenordnung wurde die Einrichtung einer „Koch-Anstalt“ angekündigt,
um den Insassen die Möglichkeit zu geben, sich im Hause billig zu verpflegen. Das Menü
37 1846 erhielt beispielsweise die Belegschaft eine Teuerungszulage von ca. 8 Talern pro Mann, das
war nahezu ein Monatslohn: LAS, Best. 564, Nr. 141, p. 51.
38 P. Maus: a.a.O., S. 29.
39 LAS, Best. 564, Nr. 141, p. 38.
40 LAS, Best. 564, Nr. 377, nicht paginiert.
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