Full text: Geschichte der saarländischen Steinkohlengrube Sulzbach-Altenwald (16)

Eine technische Neuerung, die in französischer Zeit eingeführt wurde, darf indessen nicht 
unerwähnt bleiben, auch wenn sie Episode blieb: bei steil einfallenden Flözen wandte man 
den sog. diagonalen Pfeilerbau an, d.h. es wurden an der söhlig aufgefahrenen Grund¬ 
strecke sog. Haupt-Diagonalen angesetzt, von denen aus die eigentlichen Abbaustrecken 
zu beiden Seiten streichend betrieben wurden. Auf Dudweiler brachte man überdies in der 
Grundstrecke zur besseren Wetterführung Wettertüren an, auch ging man jetzt in ver¬ 
stärktem Maße zur Anlage von Wetterschächten über.24 
Bisher war immer nur von der oder den Sulzbacher bzw. Dudweiler-Sulzbacher Gruben 
oder Stollen die Rede. Es ist daher an der Zeit, auch über Altenwald zu berichten, wenn¬ 
gleich die Überlieferung hier noch dürftiger ist, weil die Grube Altenwaid sich bis 1815 
in Privatbesitz befand, die staatlichen Akten infolgedessen über ihr Schicksal wenig Aus¬ 
kunft geben. Einiges läßt sich immerhin sagen: die älteste Nachricht stammt aus dem 
Jahre 1747. Damals wurden (am 1. Juli) die „Gruben im sog. Altwald“ an die Glashütte 
Friedrichsthal in Erbpacht gegeben. „In welchem Umfang und wo seitens der Glashütte 
Friedrichsthal Bergbau bei Altenwald betrieben worden ist, steht nicht fest“.25 
Von 1793 ab waren die Gruben an die Mariannenthaler Glashütte verpachtet, der Pacht¬ 
vertrag wurde am 23. Februar 1798 von der französischen Administration auf 10 Jahre 
verlängert.Beim Ablauf des Vertrages zog der französische Fiskus die Gruben ein, um sie 
vierJahre später, im September 1812, erneut zu verpachten, und zwar an die Glashütten¬ 
besitzer Wagner in St. Ingbert (Mariannethaler Hütte) und Vopelius in Sulzbach (Schnap- 
pacher Hütte). Auch für diese ganze Zeit wissen wir nicht, in welchem Umfang in Alten¬ 
wald Steinkohle gewonnen worden ist. 
Nachdem Preußen gemäß den Bestimmungen des Zweiten Pariser Friedens von dem ehe¬ 
maligen Fürstentum Nassau-Saarbrücken, mit Ausnahme der an Bayern fallenden Teile, 
Besitz ergriffen hatte, zog der preußische Fiskus die Grube Altenwald durch Ministerial- 
reskript vom 25. Januar 1817 und die daraufhin ergangene Verfügung des Oberberg¬ 
amtes Bonn vom 11. Februar 1817 ein.26 Für Natural-, Material- und Inventarbestände 
erhielt Vopelius eine Entschädigung von 826 fr (= etwa 220 rtl). Über den Preis, zu dem 
Vopelius künftig sollte Kohle beziehen dürfen - das erwähnte Ministerialreskript hatte 
angeordnet, daß die Kohlen zu „mäßigen Preisen“ an die Glashütten zu liefern seien - kam 
noch keine Einigung zustande. Wie sie später aussah, ist nicht überliefert. Die Firma Vo¬ 
pelius verlangte überdies weitere 1206 fr als Entschädigung für die Vorrichtung eines 
Querschlages, erhielt aber, da sie nach Auffassung des Oberbergamtes selbst noch daraus 
Nutzen gezogen, nur 300 fr (= ca. 78 rtl). 
Bei Übernahme der Altenwalder Grube scheint deren Zustand „ein sehr verwahrloster ge¬ 
wesen zu sein“.27 Die Glashüttenbesitzer hatten mit den Altenwalder Bergleuten ein Ab¬ 
kommen getroffen, das diese verpflichtete, gegen einen Monatslohn von 48 fr (= ca. 12V2 
Taler) den Bedarf von 120 - 140 Fudern Stückkohle zu liefern. Die Förderung der Gries¬ 
kohlen geschah für Rechnung des Staates, der für das Fuder 6 Sgr Förderlohn zahlte und 
24 ebenda, S. 338 f. 
25 LAS, Best. 564, Nr. 141, p. 5. 
26 LAS, Best. 563/3, Nr. 14, p. 89ff. 
27 LAS, Best. 564, Nr. 141, p. 14. 
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