Full text: Die Tholeyer Abtslisten des Mittelalters (15)

seinen Konvent und sich der Bursfelder Reformkongregation angeschlossen1115. 
Auch die Tholey er Liste F (und fast wörtlich ebenso G) nennt ihn einen virperenni 
laude et memoria dignus und kennzeichnet sein Reformwerk:... ex aliis monaste- 
riis postulatos viros disciplinam monasticam insigniter restauravitxnb. 
Brouwerweiß, daß er am 14. IX. 1479 dem Trierer Erzbischof Johann II. von Ba¬ 
den (1456 - 1503) seinen Eid leistete1116 1117. Eine ,Littera cumfilo canapis‘ des Papstes 
Sixtus IV. vom 27. IX. 1480 enthält das Mandat an den Abt von Tholey, die Pfarr¬ 
kirche St. Maria ad pontem in Trier und die dazugehörige Kapelle St. Antonius 
dem Stift St. Paulin zu inkorporieren. Ein Notariatsinstrument vom 16. XII. 1480 
beurkundet die vollzogene Inkorporation und nennt als iudex commissarius et ex- 
ecutor den Tholeyer Abt Damianus de LomberßwylerXXX7%. Am 14. IX. 1481 stellt 
Dame von Lumerszwiller apt zu Tholey einen Lehnsbrief für Wilhelm von Schön¬ 
berg aus1118. Im Jahre 1482 erteilt die freie Reichsstadt Oppenheim dem Abt und 
Konvent von Tholey das Bürgerrecht und gewährt in Anbetracht der Brände, 
Plünderungen und anderen Unglücksfälle, welche die Abtei betroffen hätten, 
dem Abt und seinen Religiösen ein Refugium in der Stadt1119. Am 15. Mai 1484 er¬ 
langte der Abt von Papst Sixtus IV. die freie Besetzung der Pfarrkirche von Welfer¬ 
dingen (bei Saargemünd), womit er die Einkünfte der Abtei beträchtlich verbes¬ 
sern konnte1120. Auch hier wird der ruinöse Zustand der Abtei erwähnt: 
... monasterium quod a quinquaginta annis citra bis combustum et nondum 
integre restauratumfuit et ad quod advementibus victui necessaria largiri con- 
suevistis, propterea et guerras (sic!) ibidem saepius vigentes plurimum grava- 
tum extitit. 
Der erste Brand, von dem hier die Rede ist, wird mit jenem identisch sein, den Abt 
Thomas 1422 zum Anlaß eines ungewöhnlichen Hilferufs nach Verdun nahm. 
Im Jahre 1485 konnte dann endlich die Reform unter Mitwirkung von Abgesand¬ 
ten des Erzbischofs von Trier, nämlich den bereits der Bursfelder Kongregation 
angeschlossenen Äbten von Laach und Mettlach, und drei Delegierten des Her¬ 
zogs von Lothringen (darunter der Amtmann der Schaumburg, Thomas von Sö¬ 
tern) zum Abschluß gebracht werden, worüber ein förmliches Protokoll ausgefer¬ 
tigt wurde, das für die drei adligen Mönche im Kloster, nämlich N. von Husen, 
Dietrich von Brandscheid (bei Bleialf westlich Prüm in der Eifel) und Johann von 
Löwenstein, einen Verwandten des vormaligen Abtes Nikolaus, sowie einen No¬ 
vizen Übergangsbestimmungen aufwies, die ihnen den Anschluß an die Reform 
freistellten oder doch den weiteren Aufenthalt im Kloster unter bestimmten Aufla¬ 
gen mit Pension und Wohnung ermöglichen sollten. Es scheint, da sie sich in einer 
1116 Vgl. o. S. 40 ff. 
1117 Brouwer/Masen, Metropolis II 515. 
1117a Stadtarchiv Trier R 19; S. 94. 
1118 LHA Koblenz 54, S. 599. Vgl. Klein, Hombrechtlehen 108. 
1119 Lager Tholey 591. 
1120 Lager, Tholey2 90 ff.; Sauerland, Metzer Urkunden 85; Kirch, Welferdingen II 21. 
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