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Der Übergang zur Bildungspolitik als Bundesland
Dadurch, daß Frankreich und mit ihm Hoffmann und seine Freunde die politischen Kon¬
sequenzen aus dem Referendum vom Oktober 1955 zogen, indem sie den klaren Mehr¬
heitswillen der saarländischen Bevölkerung gegen eine separate Staatlichkeit einer „euro¬
päischen“ Saar im Rahmen der Oberhoheit der Westeuropäischen Union anerkannten
und ihn gleichzeitig als indirektes Plebiszit für eine Rückkehr der Saar nach Deutschland
hinnahmen, reduzierte sich die Liquidation der Saarfrage zu einer vorwiegend ökonomi¬
schen Angelegenheit. Ihre Erledigung erfolgte nach langwierigen Verhandlungen in dem
am 27. Oktober 1956 in Luxemburg von Adenauer und dem französischen Ministerprä¬
sidenten Guy Mollet Unterzeichneten Vertrag zur Regelung der Saarfrage. Ausgehend von
der Generalbestimmung, daß das Saarland zum 1. Januar 1957 politisch nach Deutsch¬
land zurückkehrt und bis spätestens 31. Dezember 1959 auch wirtschafts- und währungs¬
politisch, gab der Kontrakt der französischen Seite die von ihr geforderten ökonomischen
Garantien und Kompensationen an die Hand, die sie für eine allseits befriedigende Lösung
der Saarfrage geltend machte. Darüber hinaus erhielt sie noch einige Zusagen, die, wie
etwa die Schiffbarmachung der Mosel für 1500-Tonnenschiffe, zwar mit der Saarfrage
nicht zusammenhingen, die sie aber zur Vorbedingung für einen Ausgleich gefordert
hatte.
Die Regelung der künftigen saarländisch-französischen Kulturbeziehungen wird man im
Luxemburger Vertrag allerdings vergeblich suchen1. Sie blieben besonderen Verhand¬
lungen zwischen Saarbrücken und Paris Vorbehalten. Die separate Neubestimmung der
saarländisch-französischen Kulturbeziehungen ergab sich zwangsläufig aus der neu zu
definierenden Souveränität des Saarlandes als künftiger Gliedstaat der Bundesrepublik
Deutschland; denn aus der Tradition des deutschen Verfassungsrechts heraus bestimmte
auch das Grundgesetz2, daß die Länder kulturpolitisch völlig selbständig und vonein¬
ander unabhängig seien, also auch und gerade in der Gestaltung ihres Schul- und Ausbil¬
dungswesens bis hin zu den wissenschaftlichen Hochschulen. Auszugleichen waren die
kulturpolitischen Interessen zwischen Paris und Saarbrücken insbesondere in Bezug auf
den französischen Sprachunterricht und hier vor allem auf seinen Stellenwert im Bereich
der Volksschulen, die französische Marechal-Ney-Schule in Saarbrücken und schließlich
hinsichtlich der künftigen finanziellen Beteiligung und Mitwirkung Frankreichs an der
Universität des Saarlandes. Wenn diese Fragen angesichts der generösen Haltung Frank¬
reichs nach dem 23. Oktober 1955 auch auf den ersten Blick wenig problematisch
schienen, so wurde der neuen, seit dem 10. Januar 1956 unter Ministerpräsident Hubert
Ney amtierenden Saarregierung3 dennoch viel diplomatisches Geschick abverlangt, um
sie zu lösen.
1 Vgl. im einzelnen den Text des am 27. 10. 1956 in Luxemburg Unterzeichneten Vertrags mit An¬
lagen und Briefen in französischer und deutscher Sprache, hrsgg. von der Regierung des Saar¬
landes, Saarbrücken o. J. (1956).
2 Vgl. hierzu die Artikel 71 bis 75 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949.
3 Vom 29. 10. 1955 bis zum 9. 1. 1956 amtierte ein Übergangskabinett unter Heinrich Welsch.
Seine Mitglieder waren sämtlich parteilos.
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