Full text: Bildungspolitik im Saarland (14)

Zweitens, eine klare Mehrheit der Volksschullehrerschaft sorgte sich aus pädagogischer 
Überzeugung über den zu frühen Beginn des französischen Sprachunterrichts, den Um¬ 
fang und seine Pflicht auch für schwächer begabte Schüler. Gleichzeitig bezweifelten sie 
eine echte Effizienz des Fremdsprachenunterrichts an Volksschulen. 
Die ungehemmte Protektion des Französischen, und damit wäre der dritte Punkt genannt, 
ließ die Lehrerschaft eine bedrängte Stellung der muttersprachlichen Bildung befürchten, 
eine tiefe Besorgnis, die nicht zuletzt durch die Angst vor einer möglichen kulturellen Ent¬ 
fremdung gestärkt wurde. 
Zu nennen wäre schließlich viertens die zwiespältige sprachpolitische Haltung Frank¬ 
reichs im Elsaß einerseits und im Saarland andererseits. Sie ließ jeden Versuch, im Namen 
der Völkerverständigung Sprachbarrieren abbauen zu wollen, unglaubwürdig er¬ 
scheinen, weil der sprachpolitische Egoismus Frankreichs kein Vertrauen für ein solches 
Aufeinanderzugehen aufkommen ließ. 
Der Streit um den französischen Sprachunterricht zeigt einmal mehr, wie verwickelt die 
Situation an der Saar in den Jahren von 1945 bis 1955 im allgemeinen und die bildungs¬ 
politische Lage im besonderen gewesen ist. Erzieherischer Fortschrittswille und kulturpo¬ 
litische Stabilität und Kontinuität, europäische Begeisterung und nationaler Argwohn, 
idealistisch gesuchte Völkerverständigung und mißtrauisch befürchtete Verfremdung, re- 
gionalistischer Gestaltungswille und nationalstaatliche Spekulation, ja, man könnte 
schließlich noch hinzufügen, Vergangenheit und Zukunft lagen hier oft beieinander und 
liefern ein diffiziles und zum Teil auch diffuses Erscheinungsbild, das im bildungspoliti¬ 
schen Bereich auf der einen Seite sehr deutlich die Erfahrungen einer Grenzbevölkerung 
in ihrem kurvenreichen Gang zur industriellen Gesellschaft im Zeichen nationalstaatli¬ 
cher Rivalitäten aufzeigt, auf der anderen Seite aber auch den ehrlichen Willen, den euro¬ 
päischen Weg im Rahmen supranationaler Ordnungseinheiten durch Bildung zu ebnen. 
Die freie Selbstbestimmung als Saarländer und Europäer wäre sicherlich ein Weg ge¬ 
wesen, der aus diesem Irrgarten des Wollens und Fürchtens herausgeführt hätte. Doch die 
Anwälte eines solchen Kurses waren auch diejenigen, die die schwere Hypothek einer 
immer schärfer kritisierten separatistischen Politik zu verantworten hatten. Gegen dieses 
fait accompli war eine legale Opposition bekanntlich nicht zugelassen. Die zwangsläufige 
Folge dieses Verbots der freien Selbstbestimmung, das von Hoffmann und seinen 
Freunden zur Sicherung der heißersehnten selbständigen staatlichen Existenz als selbst¬ 
verständlich, von einer zunehmenden Zahl von Saarländern jedoch als Ausdruck einer un¬ 
erlaubten und unglaubwürdigen Politik gewertet wurde, waren Einschränkungen der per¬ 
sönlichen Freiheiten, Parteienverbote und Gesinnungskontrolle55. Auch die Schule blieb 
von diesen Vorgängen nicht verschont, womit ein weiterer wunder Punkt angesprochen 
ist, der zur wachsenden Entfremdung zwischen Administration und Lehrerschaft in den 
Jahren 1951 bis 1955 beigetragen hat. 
55 Vgl. hierzu im einzelnen R. H. Schmidt, Bd. 2, S. 250-480, J. Freymond, S. 64- 156, H. 
Schneider, passim, insbesondere aber S. 265-365. Verwiesen sei auch auf die Rechtfertigung 
J. Hoffmanns, Ziel, S. 268 ff. 
245
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.