Zweitens, eine klare Mehrheit der Volksschullehrerschaft sorgte sich aus pädagogischer
Überzeugung über den zu frühen Beginn des französischen Sprachunterrichts, den Um¬
fang und seine Pflicht auch für schwächer begabte Schüler. Gleichzeitig bezweifelten sie
eine echte Effizienz des Fremdsprachenunterrichts an Volksschulen.
Die ungehemmte Protektion des Französischen, und damit wäre der dritte Punkt genannt,
ließ die Lehrerschaft eine bedrängte Stellung der muttersprachlichen Bildung befürchten,
eine tiefe Besorgnis, die nicht zuletzt durch die Angst vor einer möglichen kulturellen Ent¬
fremdung gestärkt wurde.
Zu nennen wäre schließlich viertens die zwiespältige sprachpolitische Haltung Frank¬
reichs im Elsaß einerseits und im Saarland andererseits. Sie ließ jeden Versuch, im Namen
der Völkerverständigung Sprachbarrieren abbauen zu wollen, unglaubwürdig er¬
scheinen, weil der sprachpolitische Egoismus Frankreichs kein Vertrauen für ein solches
Aufeinanderzugehen aufkommen ließ.
Der Streit um den französischen Sprachunterricht zeigt einmal mehr, wie verwickelt die
Situation an der Saar in den Jahren von 1945 bis 1955 im allgemeinen und die bildungs¬
politische Lage im besonderen gewesen ist. Erzieherischer Fortschrittswille und kulturpo¬
litische Stabilität und Kontinuität, europäische Begeisterung und nationaler Argwohn,
idealistisch gesuchte Völkerverständigung und mißtrauisch befürchtete Verfremdung, re-
gionalistischer Gestaltungswille und nationalstaatliche Spekulation, ja, man könnte
schließlich noch hinzufügen, Vergangenheit und Zukunft lagen hier oft beieinander und
liefern ein diffiziles und zum Teil auch diffuses Erscheinungsbild, das im bildungspoliti¬
schen Bereich auf der einen Seite sehr deutlich die Erfahrungen einer Grenzbevölkerung
in ihrem kurvenreichen Gang zur industriellen Gesellschaft im Zeichen nationalstaatli¬
cher Rivalitäten aufzeigt, auf der anderen Seite aber auch den ehrlichen Willen, den euro¬
päischen Weg im Rahmen supranationaler Ordnungseinheiten durch Bildung zu ebnen.
Die freie Selbstbestimmung als Saarländer und Europäer wäre sicherlich ein Weg ge¬
wesen, der aus diesem Irrgarten des Wollens und Fürchtens herausgeführt hätte. Doch die
Anwälte eines solchen Kurses waren auch diejenigen, die die schwere Hypothek einer
immer schärfer kritisierten separatistischen Politik zu verantworten hatten. Gegen dieses
fait accompli war eine legale Opposition bekanntlich nicht zugelassen. Die zwangsläufige
Folge dieses Verbots der freien Selbstbestimmung, das von Hoffmann und seinen
Freunden zur Sicherung der heißersehnten selbständigen staatlichen Existenz als selbst¬
verständlich, von einer zunehmenden Zahl von Saarländern jedoch als Ausdruck einer un¬
erlaubten und unglaubwürdigen Politik gewertet wurde, waren Einschränkungen der per¬
sönlichen Freiheiten, Parteienverbote und Gesinnungskontrolle55. Auch die Schule blieb
von diesen Vorgängen nicht verschont, womit ein weiterer wunder Punkt angesprochen
ist, der zur wachsenden Entfremdung zwischen Administration und Lehrerschaft in den
Jahren 1951 bis 1955 beigetragen hat.
55 Vgl. hierzu im einzelnen R. H. Schmidt, Bd. 2, S. 250-480, J. Freymond, S. 64- 156, H.
Schneider, passim, insbesondere aber S. 265-365. Verwiesen sei auch auf die Rechtfertigung
J. Hoffmanns, Ziel, S. 268 ff.
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