ßen Städte, die hier ganz auf eigene Initiative hin tätig werden, engagieren im späteren
Mittelalter auch Söldner oder — wie Köln — adlige Außenbürger16. Der Kölner Ver¬
teidigungsetat machte bis zu 82 Prozent der Ausgaben aus17. Bei den landesherrlichen
Städten war der Fürst selbst am Mauerbau interessiert, er förderte ihn auf mannig¬
fache Weise. Die Landbevölkerung konnte kraft der Verpflichtung zum Burgwerk an
den Befestigungsarbeiten beteiligt werden, sich dafür im Gefahrenfall in die Stadt ret¬
ten. Die Stadtmauer betonte aber auch die sich verfestigende rechtliche und wirt¬
schaftspolitische Trennung zwischen Stadt und Land. Diese Trennung wird in den
früh neuzeitlichen Jahrhunderten vielfach eingeebnet.
Wie schon gesagt, bestanden neben den ummauerten mittelalterlichen Städten
Burgen, vor allem in Mitteleuropa, wo es keinen stadtsässigen Adel wie in den medi¬
terranen Gebieten gab. Im 13., 14. und 15. Jahrhundert wurden sie teilweise, aber
nicht vollzählig durch Burgstädte ersetzt, durch die Fülle königlicher, landesherrlicher
oder — in Italien — kommunaler Gründungsstädte18. Diese waren Kristallisations¬
kerne der sich bildenden Territorien, Großburgen, die von ihren Bürgern selbst vertei¬
digt wurden, administrative Mittelpunkte, bestimmt Bevölkerung anzuziehen und die
landesherrliche Macht an den Grenzen oder an wichtiger oder umstrittener Stelle zu
sichern. Die wehrhaften Städtchen sind mit einer älteren Burganlage verbunden, oft
als Burgtalorte, oder als Gesamtanlage mit einer in der Ecke der Stadt gelegenen
Landesburg geplant, darin liegt eine gewisse Parallele zur Festungsstadt mit Zitadelle.
Sie gehörten zum Instrumentarium der sich formierenden institutionalisierten spätmit¬
telalterlichen Gebietsherrschaften. Insofern sind sie eine Vorstufe zu den neuzeitlichen
Festungsstädten so wie die Territorien Frühformen des modernen Staates sind, —
technisch und strukturell gehören sie dem Mittelalter an.
In der frühen Neuzeit änderte sich nicht nur die Technik der Kriegführung durch
die Feuerwaffen, die Artillerie, das Söldnerwesen, die stehenden Heere, — auch die
Natur des Krieges unterlag einer Wandlung. An die Stelle der territorialen Fehden
traten weiträumige Auseinandersetzungen der Großmächte, die im 16. und in der
ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch noch den Charakter von Glaubenskämpfen
hatten, — der Aufstand der Niederlande, die ersten Phasen des Dreißigjährigen Krie¬
ges — aber immer mehr zum Kampf um Hegemonie und Gleichgewicht in Europa
wurden, vor dem Mittel der verbrannten Erde nicht zurückschreckten, andererseits die
disziplinierte dosierte Form des Kabinettskriegs absoluter aufgeklärter Herrscher
annahmen. In diesen machtpolitischen Auseinandersetzungen haben die Städte als
solche — auch wenn sie freie Reichsstädte waren — bald nur noch eine passive Rolle.
Die neuen Festungsstädte erstellt der Staat. Die Initiative des Fürsten, hoher Staatsdie¬
ner, selten der Landstände wird entscheidend dafür, welche alten Städte modern befe¬
stigt, wo neue Festungsstädte angelegt werden sollen. Die mittelalterlichen Mauern
sind nicht mehr ein wesentliches Kennzeichen der Stadt, sondern werden zum roman¬
16 Hans J. Domsta, Die Kölner Außenbürger. (Rhein. Archiv 84), Bonn 1973.
17 Richard Knipping, Die Kölner Stadtrechnungen des Mittelalters mit einer Darstellung der
Finanzverwaltung (Publ. d. Ges. f. rh. Geschichtskunde 15), Bonn 1897/98.
18 Edith Ennen, Burg, Stadt und Territorialstaat in ihren wechselseitigen Beziehungen, (wie
Anm. 1) S. 67 ff., Charles Higounet, Paysages et villages neufs du moyen-âge. Recueil d’ar¬
ticles. Bordeaux 1975; vgl. besonders die unter dem Titel „Bastides et villeneuves“ zusam¬
mengefaßten Aufsätze, S. 245 ff.
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