und des Küchenflügels fallen bereits 1715 die ersten Teile der Befestigung. Aber noch
ist der Kurfürst nicht wieder Herr seiner Hauptstadt und Festung, die seit 11 Jahren
von den Generalstaaten besetzt ist. 1715 nimmt sie Josef Clemens durch einen unblu¬
tigen Handstreich wieder in Besitz.
Trotz der bereits begonnenen Einebnungen im Schloßbereich wehrt er sich gegen
die Forderung der Generalstaaten auf totale Schleifung, weil seine Residenz sonst
einem offenen Dorf gleiche11. Schließlich kann er den Niederlanden abringen (Vertrag
vom 22. 6. 171712), daß die Hauptumwallung (corps de la place) erhalten bleibt. Nur
im Schloßbereich dürfen für alle Zeiten keine Bastionen mehr errichtet werden. Diesen
Zustand der offenen Residenz beendet bereits acht Jahre später der Nachfolger. Der
Arbeit von Gebhard Aders verdanken wir die Kenntnis, daß Kurfürst Clemens August
seinem westfälischen Hofbaumeister Schlaun den Auftrag erteilt, die Landeshaupt¬
stadt erneut zu befestigen13. Den Generalstaaten versichert er die Einhaltung des Ver¬
trages mit dem Hinweis, es handele sich lediglich um eine Maßnahme zur Sicherung
seiner Person, die bislang Zugriffen streifender Banden schutzlos ausgesetzt gewesen
sei. Diese Versicherung entspricht zweifellos den Tatsachen, da weder die alten
Festungswerke instandgesetzt werden, noch die Nouvelle Enceinte vor dem Schloß
festungstauglich ist. 1741/42 weicht sie endgültig dem Hofgarten in seiner heutigen
Ausdehnung14.
Um die Entfestigung der benachbarten kurtrierischen Haupt- und Residenzstadt
Koblenz wird gleichfalls gerungen, wenn auch in der Hauptsache auf innenpoliti¬
schem Felde. Kurfürst Clemens Wenzeslaus teilt 1776 den Landständen seine Absicht
mit, südostwärts vor den Koblenzer Festungswerken sein neues Residenzschloß zu
erbauen15. Um eine befriedigende Verbindung mit der Stadt herzustellen, müssen die
Werke zwischen Schloß und Stadt zumindest in dem fraglichen Bereich fallen. Die
Stände, die dem Kurfürsten die Gelder für den Schloßbau zu bewilligen haben, ge¬
winnt er mit der Zusage auf Entfestigung der Stadt Koblenz, womit für diese eine lä¬
stige Ausgabe entfällt. Als Eigentümer der Festungswerke stimmen sie dem auf dem
Landtag vom September 1777 zu. Doch zwei Monate später interveniert das Trierer
Domkapitel aus nicht ganz zu durchschauenden Gründen, die womöglich mit der
Verstimmung der Oberstiftischen Stände über den Bau der neuen Residenz in Koblenz
Zusammenhängen. Sie hatten sich nur zögernd für einen Schloßneubau gewinnen las¬
sen, da der Kurerzbischof, wie sie entgegenhielten, in Trier über einen standesgemä¬
ßen Palast verfüge16. Das Kapitel behauptet, Koblenz sei zusammen mit Ehrenbreit¬
stein Reichs-Grenz-Festung. Ihre Unterhaltung bleibe dem Stift durch das Westfälische
Friedensinstrument aufgetragen. Eine Entfestigung könne das Reich veranlassen, nun
den vollen Matrikularbeitrag für die Reichsverteidigung zu verlangen.
11 Aders, Bonn als Festung (s. o. Anm. 8), S. 119 (nach Mittelsten Schee)
12 Aders a.a.O. S. 118 f.
13 Aders a.a.O. S. 120 ff. Beim Bau der U-Bahn wurde 1969 die Schlaunsche Enceinte freigelegt
(Aders, Abb. 33 und 34) und anschließend beseitigt.
14 Erst 1771/72 wurde der Hofgarten mit einer Mauer umgeben. Vorher haben vermutlich Pali¬
saden für eine gewisse Sicherung gesorgt. Das geht ebenfalls aus der Eintragung im Bauamts¬
protokoll von 1772, S. 44 ff. hervor. HStA Düsseldorf, Kurköln IV Nr. 4388.
15 vgl. Busso von der Dollen, Die Koblenzer Neustadt. Planung und Ausführung einer Stadt¬
erweiterung des 18. Jh. (Städteforschung Reihe A, Bd. 6), Köln, Wien 1979, S. 18 ff.
16 vgl. von der Dollen, Verflechtungsraum Koblenz/Ehrenbreitstein (s. o. Anm. 1), S. 41 ff.
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