nement, paisiblement, et perpétuellement, cessant et faisant cesser tous troubles et
empêchemens à ce contraires : car tel est notre plaisir; et afin que ce soit chose
ferme, stable, et à toujours, nous avons fait mettre notre scel à cesdites présentes.
[...] Donné à Compiègne au mois de septembre, l’an de grâce 1698, et de notre
regne le 56e. Signé Louis.
Diskussion
Klaus Fehn, Bonn: Der Vortrag hat gezeigt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn
man von einer sicheren landesgeschichtlichen Basis aus vergleichend an die Probleme
herangeht. Erwähnenswert erscheint mir nicht zuletzt der quellenkundliche Gesichts¬
punkt; hier ist eine Quellengruppe exemplarisch in den Mittelpunkt gestellt worden,
die Einzel- und Sammelprivilegien. Herr Herrmann hat eine größere Anzahl von
Gründungen vorgestellt und in seinen Schlußworten darauf hingewiesen, wie wichtig
es wäre, den Bogen noch weiter zu spannen und auch Gründungen in anderen Grenz¬
bereichen Frankreichs vergleichend mit heranzuziehen. Dies wäre von großer Bedeu¬
tung für die Beantwortung der Frage, wie diese Privilegien zustande gekommen und
ob die Unterschiede darauf zurückzuführen sind, daß man von Anfang an bewußt auf
regionale Besonderheiten Rücksicht genommen hat. Herr Herrmann hat lokale und
regionale Traditionen und Notwendigkeiten angedeutet. Eine weitere Frage schließt
sich an: Wie haben sich die verschiedenen Privilegien auf die betreffende Gründung
tatsächlich ausgewirkt? So wichtig es ist, die großen Linien über den ganzen Bereich
hinweg herauszuarbeiten, so bedeutsam erscheint mir die Beschäftigung mit einer
Region, bis hin zu der einzelnen Siedlung, um festzustellen, wie diese allgemeinen
Richtlinien, die grundsätzlichen Tendenzen in einer bestimmten Region zum Tragen
gekommen sind. Es besteht ja immer die Gefahr, von einem so zentral regierten Land
wie Frankreich ausgehend, die Verhältnisse im bekanntlich keinesfalls immer und
überall so zentralisierten und durchorganisierten deutschen Bereich zu verallgemei¬
nern.
Wolfgang Leiser, Erlangen: Ich wüßte gerne, ob diese Privilegien in Gesetzesform
Vorlagen oder ob es sich um Urkunden handelt, die den einzelnen Stadtgemeinden in
besiegelter Form ausgestellt wurden. Handelt es sich bei den zuerst verteilten Privile¬
gien nur um die Inaussichtstellung von Vergünstigungen für Zuzügler, so daß auf¬
grund einer Art von Gründungsaufruf hinterher Privilegien in Urkundenform erteilt
wurden? Haben die Zuzügler individuelle Privilegien erhalten? Es geht auch um die
Frage der Zuzugsfreiheit und der Abgabenfreiheit für die Leute, die in die Festung
ziehen wollten. Eine zweite Frage: Gibt es bei diesen Städten Stadtallmenden, oder
verträgt sich das nicht mit dem Glacis der Festung?
Jean Pierre Koltz, Luxemburg: Wie stand es mit der lokalen Rechtspflege? Ist sie
mit übernommen worden? Die Franzosen waren dabei doch ganz traditionell, sie
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