Full text: Landesherr und Landesverwaltung

rungskollegiums180- Wurde die Rentkammer auch von ihren verwaltungs¬ 
mäßigen Funktionen entbunden, so ist sie stets die zentrale Kasse des Territo¬ 
riums Pfalz-Zweibrücken geblieben; in sie flössen alle öffentlichen Gebühren 
und Abgaben, aus ihr wurden alle Ausgaben der iürstlichen Regierung und 
auch der Hofhaltung bestritten. Es kann jedoch nur sehr beschränkt von einer 
vorausschauenden Finanzplanung die Rede sein181. Als - allerdings nur relativ 
sichere - Einnahmen des Fürsten sind seine regelmäßigen Gefälle aus Regalien, 
Abgaben von Städten und Gemeinden und nicht zuletzt die Erträge seiner Do¬ 
mänen anzusehen. Diesen Einkünften stand eine stattliche Reihe von Ausgabe¬ 
posten gegenüber, unter denen die Besoldung aller fürstlichen Diener vom 
Statthalter bis zum Stalljungen und die Reisezehrungen der eigenen Gesandten 
nur einen Teil ausmachten, vor allem im Vergleich zu den vielfältigen Unkosten 
des Hofs. Ständige größere Ausgaben waren weiterhin das Kostgeld, die Be¬ 
schaffung der Hofkleidung, die Beiträge zur Unterhaltung des Reichskammer¬ 
gerichts und die Zinsen für die geborgten „Hauptsummen''; dazu kamen in 
wechselnder Höhe die Prozeßkosten in den „rechtshängigen" Sachen. Ver¬ 
suche, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, werden aus der Überlieferung 
nicht deutlich. Die Einnahmen wurden vielmehr sofort wieder verbraucht, so¬ 
lang die verfügbaren Mittel vorhanden waren. Die flüssigen Geldmittel der zen¬ 
tralen Finanzverwaltung reichten jedenfalls nicht aus, um den Geldbedarf von 
Hofhaltung und Regierung auch nur annähernd zu decken. Da die ordentlichen 
Einkünfte einseitig strukturiert waren, lag die Gefahr einer großen Krisenan¬ 
fälligkeit sehr nahe; eine Rückläufigkeit im Bereich des Handels ließ die Erträge 
aus dem Zoll erheblich abnehmen, eine Mißernte mußte zum Ausfall eines 
wesentlichen Teils der fürstlichen Agrareinkünfte führen. Auch war das 
Steueraufkommen aus den Städten sehr gering. 
Wenn man berücksichtigt, daß der Ausbau des fürstlichen Regiments in der 
zweiten Hälfte des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts mit steigendem 
Kostenaufwand verbunden war, liegen die Gründe für eine erhöhte Krisenan¬ 
fälligkeit der fürstlichen Finanzen auf der Hand. In der Tat ist die Geschichte 
Pfalz-Zweibrückens beherrscht von Folgen hoher Verschuldung. Bereits im 15. 
Jahrhundert hatten die fürstlichen Schulden ein solch hohes Ausmaß angenom¬ 
men, daß ein großer Teil des Kammergutes in die Hände von Gläubigern 
geriet182. Diese ließen sich als Sicherheit für die von ihnen vorgestreckten 
Summen bis zu deren Rückerstattung die Einkünfte von Ämtern und Zöllen 
verpfänden. Pfalzgraf Wolfgang hatte bei seinem Tod 1569 das Territorium mit 
Schulden so stark überlastet, daß der nun zu leistende Zinsdienst sogar die jähr- 
180 Vgl. dazu kinzinger, Das Fürstentum Pfalz-Zweibrücken unter schwedischer Verwal¬ 
tung 1681-1707, S. 30 und S. 34. 
181 Die folgenden Ausführungen beruhen auf einer Durchsicht der Kammerschreiberei¬ 
rechnungen der Jahre 1569 (LA Speyer B 3, Nr. 173), 1570 (ebda., Nr. 174), 1572 
(ebda., Nr. 176), 1590 (ebda., Nr. 179), 1604 (ebda., Nr. 181), 1610 (ebda., Nr. 182) sowie 
1613 (ebda., Nr. 183). 
182 Vgl. dazu lehmann, Vollständige Geschichte, S. 30-34, 42, 69, 73. 
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