gen die Rede. Zumeist ist nur das Ergebnis bekannt, Teile davon oder
Begleitumstände16.
Ein Rat scheint stets dann gerufen worden zu sein, wenn es die Arbeitsmenge
gebot oder wenn der Betreffende wegen seiner Sachkenntnis in Einzelfällen be¬
nötigt wurde. Dieser Ratsdienst „von Haus aus" war deutlich die vorherr¬
schende Erscheinung und für diese Stufe der Verwaltungsentwicklung charak¬
teristisch. Die Dauer der Ratstätigkeit war verschieden; ein Turnus ließ sich
nicht ermitteln. Die Räte wurden jeweils wieder angefordert Der Art der
Dienstleistung, nämlich dem vorübergehenden Erscheinen am Hof, entsprach
die oft kurzfristige Dienstzeit In raschem Wechsel traten neue Räte an die
Stelle der alten. Es waren zumeist pfälzische Lehnsadlige17, vor allem eng ver¬
wandte und verschwägerte Familien, die wichtige Positionen einnahmen und
den maßgeblichen Einfluß ausübten; Vater und Sohn konnten im jeweiligen
Amt unmittelbar aufeinander folgen18. Befähigungen und Beziehungen waren
jedenfalls untrennbar miteinander verflochten. Diese Räte - meist niederadlige
Ritter - vertraten, selbst wenn sie sich möglicherweise gegen ihresgleichen ab¬
schlossen, den Stand, in den sie hineingeboren waren und dem sie durch Ver¬
16 Vgl. dazu BayHStA München Pfalz-Zweibrücken, Urkunden, bes. Nr. 803, 813, 832,
892.
17 Angehörige der Böchinger Linie der Herren von Zeiskam, die bereits im 15. Jahrhun¬
dert Lehensleute der Pfalzgrafen waren, sind seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts
wiederholt in pfalz-zweibrückischem Dienst anzutreffen (vgl. zum folgenden ANDER¬
MANN, Die Herren von Zeiskam, S. 50). Rudolf von Zeiskam war 1501 als herzoglicher
Titularrat Amtmann zu Neukastel und hatte seit 1509 auch die Wegeinburg und den
Trifels zu versehen. Werner von Zeiskam ist rund vier Jahrzehnte später als pfalz-
zweibrückischer Rat, Hofmeister und Amtmann in den Ämtern Zweibrücken, Meisen¬
heim (seit 1551) und Neukastel (1559) anzutreffen; von Neukastel aus sollte er auch
noch Guttenberg, Kleeburg, Wegelnburg und Falkenburg mitverw alten. Ein
dritter Angehöriger der Herren von Zeiskam - er hieß auch Rudolf - war ebenfalls
Amtmann in Neukastel. Als enge Berater der Pfalzgrafen lassen sich ebenfalls Ange¬
hörige der Landschaden von Steinach nachweisen (vgl. zum folgenden langendöRFER,
Die Landschaden von Steinach, S. 54-59). Christoph II. Landschad wurde 1538 von der
vormundschaftlichen Regierung für Pfalzgraf Wolfgang zum Hofmeister und Amtmann
von Zweibrücken (EID, Hof- und Staatsdienst, S. 205) sowie zusätzlich zu diesem Amt
im Jahr 1546 noch zum Rat Wolfgangs bestallt Christophs Sohn, Hans VI. Landschad,
ist seit 1559 als Amtmann und Kanzleirat nachweisbar (ebda., S. 149). Nach dem Tod
Pfalzgraf Wolfgangs war Hans VI. Landschad bis Sommer 1571 Statthalter in Zwei¬
brücken (LA Speyer В 6, Nr. 362, fol. 16); durch die Ernennung zum Burggrafen zu
Starkenburg trat er nun in kurpfälzische Dienste über. Von 1575 bis 1577 erscheint er
als Hofmeister und Amtmann wieder in pfalz-zweibrückischem Dienst (eid, Hof- und
Staatsdienst S. 206). Ottheinrich Landschad, Sohn des ehemaligen kurpfälzischen
Fauts zu Mosbach und obersten Rechenrats Hans IV., tritt 1586 und 1588 als Frauen¬
zimmerhofmeister und Amtmann zu Zweibrücken auf (LA Speyer В 6, Nr. 363). Als
Amtmann ist er bereits für Juli 1584 belegt (siehe dazu langendörfer, Die Landscha¬
den von Steinach, S. 240, Anm. 174).
18 Für diese Zeit vgl. die beiden Angehörigen der Familie Langwerth von Simmern, Nico¬
laus und dessen Sohn Johann, die als Kanzler unmittelbar aufeinander folgten.
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