tung wandelte sich aber nicht nur bezüglich der Spezialisierung der Aufgaben¬
bereiche, welche die sichtbarsten Veränderungen darstellten, sondern auch in
dem Raum der ihr von Wolfgang und Johann I. gewährten Selbständigkeit und,
gerade hierin nur schwer erkennbar, in ihrem Verhältnis zum jeweiligen Für¬
sten. Dies führt zu der Frage, welche Stellung der Fürst persönlich in dem wer¬
denden Regierungs- und Verwaltungsapparat einnimmt.
Wie sehr sich aber die landesherrliche Zentralverwaltung veränderte, wird
letztlich dann deutlich, wenn man die gesellschaftliche Umschichtung des
Beamtentums betrachtet. In steigendem Maße gewannen bürgerliche gelehrte
Räte beim Landesherrn an Einfluß, indem sie nach und nach den Ratsdienst der
bisherigen adligen Räte ersetzten. Im Gegensatz zu jenen, die in der für das Mit¬
telalter kennzeichnenden Weise nur auf jeweiliges Erfordern des Fürsten von
Haus aus am Hof erschienen und dort zusammen mit den ebenfalls adligen Hof¬
beamten ihren Herrn berieten, waren nun die gelehrten Räte als Hof- bzw. Re¬
gierungsräte zum dauernden Aufenthalt am Hof verpflichtet
II Grundlegung: Die Entwicklung der Verwaltung bis zum Tod
Ludwigs II. (1532)
Das Bild, das vom Zustand der Verwaltung um 1450, also gegen Ende der Regie¬
rungszeit von Pfalzgraf Stephan (1410-1459), gezeichnet werden kann, bleibt in
seinen Einzelheiten skizzenhaft1. Deutlich wird aber, daß Herzog Stephan als
der zentrale Bezugspunkt der gesamten Verwaltungstätigkeit zu Beginn seiner
Regierung aufgrund persönlicher Verhandlungen weitgehend noch vieles
selbständig entschieden hat2. Bedurften gewisse Rechtsgeschäfte der Anwesen¬
heit eines Dritten, oder war es dem Fürsten nicht möglich, all seinen Regenten¬
pflichten nachzukommen, so berief er einige Adlige seines Gebietes zu sich3.
Zwangsläufig ergab es sich, daß vorwiegend Amtleute zur Berichterstattung und
Meinungsäußerung, besonders über Verwaltungsfragen, an den Hof bestellt
1 Für die spätmittelalterlichen Verhältnisse ist immer noch auf lehmann, Vollständige
Geschichte, zurückzugreifen. Die Arbeit stellt - im ganzen gesehen - allerdings nicht
mehr als eine Stoffsammlung dar, ohne daß eine Aufarbeitung erfolgt wäre.
2 Allein die erwähnte Darstellung von lehmann (siehe ebda., S. 7-88) gibt spärliche Hin¬
weise zur Regierungsweise von Pfalzgraf Stephan. Sie unterscheidet sich kaum von der
anderer Territorialherren seiner Zeit. Für die frühe Form der Verwaltung ist vor allem
die lockere Organisation mit einer nur schwach ausgebildeten zentralen Leitung kenn¬
zeichnend.
3 Siehe beispielsweise dazu BayHStA München Pfalz-Zweibrücken, Urkunden Nr. 803.
Hier werden genannt: Henne von Gauersheim, Johann Mulnstein von Grumbach, Sieg¬
fried und Brenner von Lewenstein, Johann von Schwarzenberg, Emmerich, Johann und
Ruprecht von Randeck.
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