Full text: Landesherr und Landesverwaltung

Erster Teil 
DIE BEHÖRDENGESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG IN 
PFALZ-ZWEIBRÜCKEN BIS ZUM 18. JAHRHUNDERT 
I Zur Einführung 
Wurde in der Einleitung die territoriale und politische Entwicklung von Pfalz- 
Zweibrücken in ihren Grundzügen dargestellt, so sollen nun die Anfänge der 
pfalz-zweibrückischen Verwaltung und ihr weiterer Ausbau bestimmt werden. 
Da die Integration des Landes erst in ihren Anfängen steckte, war es in der zen¬ 
tralen Verwaltung noch ein langer Weg der Umgestaltung von einfachen For¬ 
men bis zur festen Abgrenzung der Aufgabenbereiche und zur Einrichtung 
selbständiger Behörden. Dieser Vorgang ist deshalb schwer zu beschreiben, weil 
einerseits Regierungs- und Kanzleiordnungen bis zur zweiten Hälfte des 16. 
Jahrhunderts nicht bekannt sind, andererseits die spärliche Überlieferung nur 
vereinzelt Einblicke erlaubt Während über einzelne Punkte Klarheit gewonnen 
werden kann, läßt sich ein Gesamtbild der Verwaltungsorganisation nur andeu¬ 
ten. 
Unter vorwiegend genetischem Aspekt läßt sich verfolgen, wie in einer ersten 
Phase eine landesherrliche Verwaltung geschaffen wird, die von Lokalbeamten 
- meist adligen Amtleuten, die zugleich die unterste Verwaltungs- und Ge¬ 
richtsinstanz darstellten - ausgeübt wurde. Diese frühe Form der Verwaltung, 
wie sie von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis zum ersten Drittel des 16. Jahr¬ 
hunderts zu erkennen ist, wird zur Grundlage einer stärkeren staatlichen Festi¬ 
gung des Territoriums; sie ist die erste ausgeprägte Stufe der frühneuzeitlichen 
Staatsbildung in Pfalz-Zweibrücken und muß von einer ausgedehnten zweiten 
Phase unterschieden werden, in der die zunächst noch ungeschiedene Hof- und 
Landesverwaltung in langsamen Schritten eine Um- und Neubildung erfährt, 
eng verbunden mit einer sozialen Umschichtung der Beamtenschaft Dabei ist 
zu verfolgen, welche Bedeutung das Ratskollegium, welches aus dem alten Rat¬ 
geberkreis allmählich geformt und nach den Prinzipien der Ständigkeit, Kollegi¬ 
alität und Arbeitsteilung eingerichtet wird, für Regierung und Verwaltung des 
Territoriums erlangt hat 
Weiterhin wird der allmähliche Umgestaltungs- und Differenzierungsprozeß in 
der zentralen Sphäre nachgezeichnet, der sich in der Ausbildung von Rechen¬ 
kammer, Hofgericht und geheimer Sphäre neben dem Ratskollegium während 
der Regierungszeiten der Herzoge Wolfgang (1543-1569) und Johann I. 
(1575-1604) vollzieht. Nunmehr wurden die verschiedenen Verwaltungszweige 
mit ihren Aufgaben durch Ordnungen - sieht man von der Hofgerichtsordnung 
von 1605 einmal ab - fest Umrissen. Sie lassen anstelle der bisher verschwom¬ 
menen Strukturen die einzelnen Organe der Zentralverwaltung großenteils so¬ 
gar in ihren Einzelheiten sichtbar werden. Es ist deshalb möglich, von der Mitte 
des 16. Jahrhunderts an - auch mit Hilfe der späteren Ordnungen - die weitere 
Entwicklung der zentralen Verwaltung eingehender zu behandeln. Die Verwal¬ 
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