wenig behinderten Zug über die Loire durch Mittelfrankreich führte Wolfgang
seine Truppen dem sich in La Rochelle aufhaltenden Prinzen von Conde zu.
Einen Tag vor der Vereinigung seiner Truppen mit denjenigen des Admirals
Coligny verstarb Wolfgang am 11. Juni 1569 in der Nähe von Limoges an einer
fiebrigen Erkältung32. Dieses Unternehmen bürdete dem pfalz-zweibrückischen
Territorium eine schwere Schuldenlast auf, welche die Nachkommen in ihren
Aktionen erheblich einschränkte33.
Wolfgangs politische Betätigung erforderte wiederholt seinen Aufenthalt außer¬
halb des pfalz-zweibrückischen Gebiets. So residierte er von Herbst 1551 bis
August 1557 in Amberg in der Oberpfalz, deren Verwaltung ihm noch Kurfürst
Friedrich von der Pfalz übertragen hatte34; in den folgenden Jahren hielt er sich
häufig in Pfalz-Neuburg auf, an dessen Verwaltung er seit Sommer 1555 betei¬
ligt war und das Fürstentum nach Ottheinrichs Tod (12. Februar 1559) trotz
gewisser Ansprüche der bayerischen Linie erhalten hatte35. Pfalz-Zweibrücken
war währenddessen durch Statthalter verwaltet worden36. Die Erfahrungen
Wolfgangs bei der Verwaltung seiner Gebiete Pfalz-Zweibrücken und Pfalz-
Neuburg zeigten, daß die Vereinigung beider Territorien in einer Hand nicht
günstig war. Er setzte daher in seinem Testament - in seinen Grundzügen war
es vom Kanzler Sitzinger bereits anfangs der 1560er Jahre ausgearbeitet wor¬
den, wurde aber erst am 18. August 1568 unterzeichnet37 - seinen ältesten Sohn
Philipp Ludwig zum Nachfolger in Pfalz-Neuburg ein und übergab seinem
Zweitältesten Sohn Johann Pfalz-Zweibrücken. Die drei jüngsten Brüder sollten
dem Testament entsprechend standesgemäß ausgestattet werden, und zwar zwei
der Brüder mit Teilen des Fürstentums Pfalz-Neuburg, der jüngste, Karl, mit
32 Siehe zum Kriegszug die ausführliche Schilderung bei menzel, Wolfgang von Zwei¬
brücken, S. 496-581.
33 Siehe dazu GROH, Lizentiat der Rechte Johannes Wolff, sowie koch, Die Kriegskosten
Herzog Wolfgangs, S. 77-105.
34 Vgl. dazu ney, in ADB 44, S. 78, sowie menzel, Wolfgang von Zweibrücken, S. 135-141.
35 „Die ersten Regierungsjahre des Pfalzgrafen Wolfgang waren überschattet von der
erbittert geführten Kontroverse mit seinem wittelsbachischen Verwandten, Herzog
Albrecht V. (1550-1579), um gegenseitige Erbansprüche auf Bayern bzw. Pfalz-Neu¬
burg. Letztere leiteten sich von Elisabeth (1478-1504), der Tochter Georgs des Reichen
und Gemahlin Ruprechts von der Pfalz (1481-1504), ab. Erst durch kaiserliche Inter¬
vention kam es in Augsburg am 12. VIII. 1559 zur gütlichen gegenseitigen Anerken¬
nung des status quo" (HAUSER, Pfalz-Neuburg, S. 134).
36 Dieses Amt verdankte seinen Ursprung somit einer Notlage, welche die dauernde Ver¬
tretung des Landesherrn durch einen seiner Beamten erforderte. Dieser konnte dank
seiner Vollmachten die unaufschiebbaren Entscheidungen treffen. So führte er anstelle
des Fürsten den Vorsitz im Ratskollegium und faßte auch den Beschluß. Wichtige
Sachen schickte er dem Pfalzgrafen nach und holte seine Entscheidung ein. Unter
Johann I. (seit 1575) wurde der Posten des Statthalters eingezogen; seine Aufgaben
wurden fortan im wesentlichen durch den Hofmeister versehen. Siehe dazu eid, Hof-
und Staatsdienst, S. 166-169.
37 Siehe dazu koch, Die Entstehung des Testamentes Herzog Wolfgangs. Abdruck des
Testaments bei menzel, Wolfgang von Zweibrücken, S. 582-598.
19