sehen Einigung über Jülich-Berg zuvorkommen sollten275. Das Vorhaben dieses
geplanten Tausches war aber mit dem wittelsbachischen Fideikommiß nicht
vereinbar276. Die Hausunion vom 26. Februar 1771 hat den Erben von Pfalz¬
bayern zwar zu einem vorteilhaften Gebietsaustausch nach Artikel 14 ermäch¬
tigt; dies aber nur erlaubt, wenn nicht ganz Bayern von einem Tausch
betroffen war - andernfalls würde gegen Artikel 5 des erwähnten Vertrages
verstoßen, der unter anderem die Erhaltung der Residenz München für den
künftigen Regenten der erbgeeinten Länder festlegte.
Gegen die Pläne Karl Theodors erhob sich in Bayern der Widerstand einer
Patriotenpartei277. An ihrer Spitze standen die Witwe des Herzogs Clemens,
Maria Anna, eine Sulzbacher Prinzessin und entschiedene Anhängerin
Friedrichs II., die ihrer Linie das bayerisch-pfälzische Erbe sichern wollte, dann
bayerische Patrioten wie Johann Georg Lori, der Rechtsexperte von Ober¬
meyer, aufgeklärte Geistliche, Beamte und die führenden Köpfe der aufstreben¬
den bayerischen Publizistik. Alle diese Kräfte waren auf sich allein gestellt
machtlos; sie mußten den Herzog von Pfalz-Zweibrücken bewegen, die „Ritter-
sche Konvention" abzulehnen, Friedrichs II. Interesse für die Bedeutung der
Integrität Kurbayerns zu wecken, die Entscheidungsfreiheit Karl Theodors und
Josephs II. zu begrenzen.
Karl II. August, der vom Inhalt der Ritterschen Konvention nicht unterrichtet
war und glaubte, daß der Tausch in der erhofften günstigen Form zustande ge¬
kommen sei, sandte Hofenfels und dessen Sekretär Cetto am 14. Januar 1778
nach München, um die Erhöhung der Apanage um 100 000 Gulden bei Karl
Theodor durchzusetzen mit der Begründung, daß er nun als Thronfolger Reprä¬
sentationspflichten habe278. Außerdem sollte Hofenfels die böhmischen Lehens¬
güter des verstorbenen Herzogs Clemens für ihn in Besitz nehmen, deren Ein¬
275 Karl Theodor wollte nur einem Tausch zustimmen, der ihm die gesamten österreichi¬
schen Niederlande gegen Bayern überließ; demgemäß lauteten seine Instruktionen
für den Sondergesandten Freiherr von Ritter, der ab 17. Dezember 1777 - noch zu
Lebzeiten Max III. Josephs - in Wien mit dem österreichischen Staatskanzler Kaunitz
verhandelte. Falls Kaunitz jedoch weiterhin Karl Theodors Bedingungen ablehnen,
ausgedehntes kurbayerisches Territorium unter höchst fadenscheinigen reichsrecht¬
lichen Begründungen fordern würde und den von diesen Ansprüchen nicht betroffe¬
nen Teil Bayerns gegen zweitrangige Gebiete, z.B. Namur, Luxemburg oder gar Gali¬
zien eintauschen wollte, sollte Ritter die Verhandlungen abbrechen. Noch waren
beide Partner über die Vorverhandlungen nicht hinaus gekommen, als das am 30. De¬
zember 1777 erfolgte Ableben des bayerischen Kurfürsten Max III. Josephs die Lage
völlig veränderte. Zu den Verhandlungen Karl Theodors mit Österreich siehe im ein¬
zelnen v. aretin, Das bayerische Tauschprojekt, S. 746-756.
276 Vgl. dazu strauven, Die wittelsbachischen Familienverträge, S. 255 f.
277 Siehe zu den einzelnen Personen hammermayer, Bayern im Reich und zwischen den
großen Mächten, S. 1047.
278 Siehe dazu und zum folgenden BayHStA München K.bl. 420/2/6; Lehrbach an
Kaunitz, München 27.1.1778. HHStA Wien Staka Bayern 37, fol. 121-122’. Vgl. dazu
auch schloesser, Pfalz-Zweibrücken im Erbfolgestreit, S. 145 ff.
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