Full text: Landesherr und Landesverwaltung

Wernher blieb zwar in seinem Amt, da er seine Stellung nicht dazu ausgenützt 
hatte, sich zu bereichern, verlor aber seinen Sitz im Kabinettskollegium. Drei 
höhere Beamte, die bereits während Christians Regierung tätig waren, verblie¬ 
ben in den Kollegien; es waren dies der Geheimrat Adam Heinrich Cranz als 
Referent für die Souveränitätslande und für die Hintere Grafschaft Sponheim, 
der Regierungsrat und Kammerdirektor Georg Karl Weyland als Referent für 
die wirtschaftlichen Fragen des Fürstentums und der 1761 zum Regierungsrat 
ernannte Johann Philipp Julius Schmidt unter Beförderung zum Kanzleidirek¬ 
tor als Referent für innere Verwaltungsangelegenheiten Pfalz-Zweibrückens. 
Neben Weyland, Cranz und Schmidt wurden der Geheime Konferenzrat 
Ludwig von Esebeck, der Sohn des verstorbenen Asmus, als Referent für die 
Forstverwaltung und der Regierungsrat Johann Christian Simon, dem anfäng¬ 
lich insbesondere die Regelung der familiären Fragen des Fürstenhauses 
oblag232, in die zentrale Verwaltung berufen. 
Von Neuburg hatte Karl II. August den Elsässer Georg Wilhelm Beer mitge¬ 
bracht; er trat am 1. Dezember 1775 als Geheimrat in das Kabinettskollegium 
ein und bestimmte zunächst die pfalz-zweibrückische Politik233. Baer, in dessen 
Hand alle Geschäfte am kleinen Neuburger Hof gelegen hatten, sah mit Neid und 
Verdruß, daß nun Ludwig von Esebeck die Befehle entgegennahm, und auch, soweit 
sie Hofangelegenheiten und persönliche Gnadenbeweise betrafen, zur Ausführung 
bringen ließ. Nach kurzer Zeit rief der Herzog einige Kavaliere der früheren Hofhal¬ 
tung zurück, [...] Diese standen, ebenso wie die Richterbeamten, auf der Seite 
Esebecks; die Neuangekommenen jedoch intrigierten zugunsten Baers. Beiderseits 
versicherte man sich der Hochschätzung und Freundschaft und haßte sich dabei aus 
ganzem Herzen234. So zeichnete sich von Anfang an eine Spannung zwischen 
den Ratgebern ab, die Karl II. August aus Neuburg mitgebracht hatte, und den 
ehemaligen Beamten Christians, die in ihren Ämtern geblieben waren235. Im 
Vertrauen auf seinen früheren Einfluß bei Karl August hatte es Beer 
gewagt, dem Herzoge sehr untertänige Vorstellungen über Dinge zu machen, die 
ihn im Grunde nur indirekt angingen. Er fiel in Ungnade und wurde nach dem 
Oberelsaß verbannt236. So wurde der bisherige Oberjägermeister, Ludwig von 
Esebeck, maßgeblicher Berater. Von diesem Augenblick an war sein Zimmer nie 
leer von Klienten und Höflingen, berichtet Männlich und bemerkt zu Esebecks 
Supplément Nr. 5). Auszüge aus diesen Berichten hat roland (Ereignisse am Zwei¬ 
brücker Hof) in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Zum folgenden vgl. drumm, 
Fürstentum Zweibrücken, S. 36. 
232 Siehe dazu mittelberger. Hofenfels, S. 10 ff. 
233 Vgl. dazu drumm, Fürstentum Zweibrücken, S. 36. 
234 v. männlich, Lebenserinnerungen, S. 321. 
235 v. männlich (ebda., S. 325) berichtet Unter den verschiedenen Parteien am Hofe 
herrschte Gärung: man intrigierte auf alle mögliche Weise und sparte Betrug und Ver¬ 
leumdung nicht. 
236 Ebda. 
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