Kreise der intimen Freunde der Madame de Pompadour. Mit Choiseul, Belle-
Isle, Soubise und schließlich auch mit Ludwig XV. verband ihn bald persönliche
Freundschaft. Madame de Pompadour blieb mit ihm in Briefwechsel, erteilte ihm
künftig politische wie private Ratschläge und war ständig darauf bedacht, ihn in
ein besseres Verhältnis zum Mannheimer Hof zu bringen178.
Waren bisher alle Bemühungen des Versailler Hofes erfolglos geblieben,
Christian zur Konversion zu bewegen, so gelang es dem französischen Kabinett,
den Herzog durch den Abschluß eines Bündnisvertrages politisch völlig in die
Hand zu bekommen: er verpflichtete sich am 30, März 1751179 seine Truppen
nie gegen Frankreich oder seine Verbündeten marschieren zu lassen und im
Falle eines Reichskrieges nicht mehr als das vorgeschriebene Kontingent zu
stellen. Auf Anforderung Frankreichs sollte Pfalz-Zweibrücken ein Bataillon
von 1000 Mann Infanterie aufstellen, das aber ebenfalls nicht gegen den Kaiser
in seiner Eigenschaft als Reichsoberhaupt und gegen das Reich selbst eingesetzt
werden sollte180. Als 1755 die Subsidiengelder verdoppelt werden sollten,
erklärte sich Christian IV. bereit, noch ein weiteres Bataillon Infanterie aufzu¬
stellen. Diese Zusage des Pfalzgrafen enthielt ein Vertrag vom 7. April 1756 - er
hatte ebenfalls eine Geltungsdauer von acht Jahren - als neue Bestimmung181.
Pfalz-Zweibrücken sollte 2000 Mann Infanterie anwerben182. Frankreichs
Gegenleistung waren 80 000 Gulden jährlicher Subsidien, die auf acht Jahre
bewilligt wurden183. Auf dem Reichstag zu Regensburg sollte der pfalz-zwei-
brückische Vertreter immer für die Aufrechterhaltung des guten Einverständ¬
nisses und des Friedens zwischen Frankreich und dem Reich stimmen184.
Ferner versprach Christian IV. in diesem Vertrag die Bereinigung strittiger
Grenzfragen185, was wohl als Zustimmung zu einem weiteren französischen
Vordringen in den bailliages contestés zu verstehen ist.
178 Siehe dazu GHA München KA 466 1/2, fol. 12'; vgl. auch baumann, Herzog Christian
IV., S. 108.
179 Text des Vertrages: AAE Paris Corr. Pol. Palatinat-Deux Ponts 75, fol. 203-215.
180 AAE Paris Corr. Pol. Palatinat-Deux Ponts 75, fol. 208-212'. Vgl. dazu auch drumm,
Das Regiment Royal Deuxponts, S. 5.
181 Text des Vertrages vom 7. April 1756: AAE Paris Corr. Pol. Palatinat-Deux Ponts 81,
fol. 502-519.
182 Convention concernant les 2 mille hommes. Ebda., fol. 509-519.
183 Par ce traité le Roi s'engage à donner au Duc un subside annuel de 80 mille florins d'Alle¬
magne pendant huit ans à compter du 1er avril 1756 jusqu'au pareil jour 1764. Ebda., fol.
508.
184 In der Erläuterung des Vertragstextes heißt es: Folglich wird er seine Stimme niemals
gegen die Interessen Frankreichs oder seiner Verbündeten abgeben, sondern sie im
Gegenteil im Einverständnis mit Seiner Majestät dazu gebrauchen, um alles, was die
Ruhe des Reiches stören könnte, abzuwenden {zitiert nach baumann, Herzog Christian
IV., S. 108).
185 Siehe dazu Recueil des Instructions VII, S. 547.
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