Full text: Landesherr und Landesverwaltung

Diese Arbeit ist bemüht, Gruppenphänomene herauszuarbeiten und die „Struk¬ 
turen in ihrer Kontinuität und Veränderung"8 zu erfassen. Mit den Frage¬ 
stellungen möchte sie auf die große Vielfalt und Bedeutung der sozialen Zusam¬ 
menhänge aufmerksam machen, welche in der Struktur des Beamtentums und 
des Pfarrstandes als sozialer Gruppe in der Gesellschaft der frühen Neuzeit 
sichtbar werden. Als wichtigstem Hilfsmittel bedient sie sich der statistischen 
Methode. Die Auswertung von Lebenslauf und Tätigkeit einer möglichst großen 
Anzahl politisch bedeutsamer Personen läßt Verbindungslinien erkennen, 
derer in erzählenden Quellen nicht gedacht wird9. Eine lesbare Darstellung 
kann - da das personengeschichtliche Detail nur bis zu einem gewissen Grade 
reduzierbar ist - allein durch Hervorheben ausgewählter Personen und durch 
Zusammenfassen aller gleichen und ähnlichen Fälle entstehen. 
Durch eine nähere Analyse bestimmter Gruppen von Räten wird über deren 
politisches Verhalten im konkreten Einzelfall bzw. über die Stellungnahme 
eines Einzelnen nichts Sicheres ausgesagt In den meisten Fällen wird es zu ein¬ 
fach sein, bei politischen Entscheidungen eine gruppenkonforme Haltung anzu¬ 
nehmen, denn es liegt in der Natur eines jeden mit einer bestimmten Entschei¬ 
dungsbefugnis ausgestatteten Gremiums, daß sich in ihm Parteien bilden. So soll 
sich der vierte Teil dieser Arbeit eingehend mit Individuen, Gruppen und Frak¬ 
tionen innerhalb der Regierung befassen. Es soll u.a. gezeigt werden, welche 
Räte im 18. Jahrhundert zu bestimmendem Einfluß gelangten. Die Unter¬ 
suchung der Ratgeber und Beamten, ihrer Herkunft, Bildung und Laufbahn, 
ihrer sozialen Beziehungen, politischen Vorstellungen erfolgt im Kontext des 
politischen Geschehens und in der Chronologie der regierenden Herzoge. Dabei 
wird weiterhin zu untersuchen sein, wieweit sich die jeweiligen Landesherren 
selbst um die Regierungsgeschäfte bemühten oder wieweit sie diese Aufgabe 
ihren Räten überließen. Auf diese Weise soll die mit der abstrakten behörden¬ 
geschichtlichen Entwicklung beginnende Darstellung nach der menschlich¬ 
konkreten Seite hin abgerundet werden; damit soll der Tatsache Rechnung ge¬ 
tragen werden, daß die Formen der Verwaltung wesentlich durch sozialge¬ 
schichtliche Verhältnisse und Veränderungen der in ihr tätigen Beamtenschaft 
mitbestimmt werden. 
In Pfalz-Zweibrücken waren seit 1793 die Heere der Franzosen eingebrochen; 
seit 1797 befand sich das Fürstentum samt der ganzen linksrheinischen Pfalz 
ununterbrochen in französischen Händen. Die offizielle Abtretung an Frank¬ 
reich erfolgte im Jahre 180110. Von einer geordneten Tätigkeit der Behörden 
konnte seit 1793 keine Rede mehr sein, wenn sich auch einzelne Beamte sehr 
8 CONZE, Strukturgeschichte, S. 18. 
9 Den Untersuchungen zum Beamtentum (siehe Teil III) liegt weitgehend eine Auswer¬ 
tung des (unveröffentlichten) pfalz-zweibrückischen Beamten- und Dienerverzeichnis¬ 
ses (StdA Zweibrücken) zugrunde. 
10 Zum Eindringen der Franzosen in pfälzisches Gebiet vgl. SPRINGER, Franzosenherr¬ 
schaft, S. 28-76, sowie remling, Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit, S. 136 ff. 
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