Full text: Landesherr und Landesverwaltung

in einem Fall ein „Truchseß" zu Enkirch - ein Titel, der an die Verwaltung der 
Truchsesserei Enkirch geknüpft war. Im höfischen Bereich lassen sich ein Stall¬ 
meister, ein Leutnant und in zwei Fällen ein Kammerdiener nachweisen. Zu¬ 
sammen mit den obigen Räten ergeben sich also 25 Fälle, in denen eine Beibe¬ 
haltung der sozialen Stellung vorliegt. In den verbleibenden 26 Fällen war der 
Vater entweder Kaufmann (2), Domänendirektor, Pfarrer (4), Lehrer, Pächter 
und Schulze, Buchbindermeister, Apotheker oder in der lokalen Verwaltung als 
Amtmann (6), Landschreiber, Keller (2), Schaffner (2), Oberfaut, Bergvogt, Land¬ 
schaftskommissar, „Ökonom des geistlichen Landkastens" tätig. Bei diesen Fäl¬ 
len aus der Lokalverwaltung in Städten und Ämtern handelte es sich um wohl¬ 
habende Mitglieder der städtischen Familien, z.T. Beamtenfamilien, für die der 
Übergang zur Zentralverwaltung einen Aufstieg darstellte. Sie bildeten ein na¬ 
türliches Potential für die Rekrutierung der zentralen Verwaltung außerhalb 
der eigenen Reihen. 
Eine Ausweitung des Bildes von der sozialen Zugehörigkeit der Beamten ergibt 
sich bei der Betrachtung der von ihnen gegründeten Familien und ihrer Nach¬ 
kommenschaft. So läßt sich mit Hilfe einer Untersuchung der Abstammung der 
Ehefrauen und der beruflichen Stellung der Nachkommen die Karriere des Ein¬ 
zelnen in den größeren sozialen Zusammenhang eingliedern und bewerten. Zu¬ 
nächst soll die Abstammung der Ehefrauen der Räte betrachtet werden57. Von 
den 78 bürgerlichen Räten blieben fünf ledig. Bei zehn Räten ist nicht zu ent¬ 
scheiden, ob sie verheiratet waren oder nicht; bei 21 Verheirateten ließ sich der 
Beruf des Schwiegervaters nicht feststellen. Von den verbleibenden 42 Fällen 
waren die Räte Gottlieb Engelbach, Philipp Daniel Engelbach, Philipp Gottfried 
Heinzenberg, Johann Daniel Koch, Karl Friedrich Pfender und Jonas Eric 
Sundahl zweimal verheiratet; sowohl bei den ersten wie bei den zweiten Heira¬ 
ten wird deutlich, daß die Ehepartner bezüglich ihrer gesellschaftlichen Stel¬ 
lung einander ebenbürtig waren. Sechs Räte (Adam Heinrich Cranz, Karl Philipp 
Fabert, Wolfgang Goldner, Johann Peter Groos, Johann Chr. Ludwig Hautt, 
Johann Burkhardt Kroeber) haben eine adlige Frau geheiratet. In vier Fällen 
war der Schwiegervater Geheimer Rat und in 14 Fällen in einer Ratsposition - 
sei es in Pfalz-Zweibrücken wie auch in benachbarten Territorien - oder der 
sozialen Stellung des Schwiegersohns gleichrangig. Es ergibt sich demnach für 
30 Räte (71 %) die Bewahrung oder Verbesserung der eigenen sozialen Stellung 
durch die Heirat. Die Schwiegerväter der verbleibenden 12 Räte (29 %) ent¬ 
stammten - außer in zwei Fällen - aus jenem Personenkreis, der als Rekrutie¬ 
rungspotential für die zentrale Verwaltung bezeichnet wurde: Landschreiber 
(1), Keller (2), Rentmeister (2), Geistliche (4) und ein Kaufmann. 
Betrachtet man den Zeitpunkt der Heirat im Vergleich zur jeweiligen Stufe der 
Laufbahn, so ist oft eine Identität der Stellungen der Familien feststellbar; man 
57 Zu den folgenden Ausführungen siehe die betreffenden Angaben bei den Personalien 
der Räte der Zentralverwaltung im Anhang. 
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