Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

1.1 Die Feldweidewirtschaft 
Zum besseren Verständnis der Schiffei- und Rottheckenwirtschaft soll zunächst 
eine Stelle aus dem Votum des Hofrates v. Lüder wiedergegeben werden:7 
ln denen älteren Zeiten, als die Herrschaft Ottweiler durch die langwierige betrübliche 
Kriegszeiten verwüstet, von Einwohnern entblößet und mit Hecken und Wal¬ 
dungen ganz verwachsen war, erforderte die Staats- und Regierungskunst, das Land 
wiederum mit Untertanen anzupflanzen, und es folgte von sich selbst, daß man 
denen neuen Ankömmlingen solche beneficia tun mußte, dadurch sie im Land be¬ 
halten und noch andere angezogen werden konnten. 
Das verwachsene Land wollte niemand kaufen und die wenige Untertane, Hütten¬ 
werke und herrsch. Höfe waren nicht hinreichend zur Unterhaltung des Hofstaates 
und zur Bestreitung derer Landesunkosten. Man mußte .. . die herrsch. Revenue 
zu vermehren suchen und zu dem Ende aus Not gestatten, daß ein jeder von dem 
öde und verwachsen gelegenen Land soviel, als er zum Fruchtbau und Wieswachs 
nötig zu haben erachtete, aufbutzen und zu seinem Feldbau aptieren durfte. 
Blieb dieses Land in ständiger Ackernutzung und waren die oben genannten 
Bedingungen erfüllt, so gingen diese Grundstücke als Dungackerland in den Besitz 
der einzelnen Bauern über8 9. 
Das in entfernteren Gewannen liegende Land mußte wegen seiner Schlechtigkeit 
manchmal 20 Jahre unbesamt liegen9 bleiben. Während dieser Zeit wuchs es mit 
Gras, Kräutern und Hecken zu und diente meist als Weide10. Hatten die Gewanne 
lange genug driesch11 gelegen, so wurden diejenigen Rotthecken, welche zum 
Brand nicht Holz genug hatten, ausgestocket, alles Holz samt denen Stöcken, 
Wurzeln und Wasen verbrannt oder geschiffelt12. Beck sagt darüber, „daß im 
Spätsommer nach dem Abtrieb der Rasen zwischen den Stöcken abgeschält, auf 
Haufen gesetzt und verbrannt wird. Die so gewonnene Asche wird alsdann als 
Dünger auf dem Boden verbreitet und dieser mit dem Schiffeipfluge oder mit der 
Hand bearbeitet und demnächst mit Winterroggen bestellt“13. Durch die Verbren¬ 
nung des Rasens erreichte man eine raschere Zersetzung der Bodenbestandteile 
7 LA SB, Best. 22 Nr. 2312, S. 16 f.: Votum v. Lüder v. 26. 7. 1762; z. T. abgdr. bei 
B. Krajewski, a.a.O., S. 64 f. 
8 Ebenda, S. 17. 
9 LA SB, Best. 22 Nr. 2459, S. 5; vgl. J. M. Sittel, a.a.O., S. 723 f. Oberamtsbericht 
v. 10. 9. 1763; ferner J. Collet, a.a.O., S. 4 und N. Blesius, a.a.O., S. 32 f. 
10 LA SB, Best. 22 Nr. 2459, S. 5. 
11 Die ständige Verwechslung von Brache und Driesch hat sich auch in der durchge¬ 
arbeiteten Literatur niedergeschlagen. Deshalb zur Begriffserklärung G. Hanssen, 
Agrarhistorische Abhandlungen, Bd. 1, Leipzig 1880, S. 162: „Noch immer soll brach 
liegen bedeuten als zur Weide liegen, und es wird sogar von der Feldgraswirtschaft 
gesagt: das Feld liege z. B. vier oder fünf Jahre brach, während damit die Driesch ... 
gemeint ist . . . Driesch und Brache aber haben nur negativ das miteinander gemein, 
daß das Feld keine Saat trägt oder ruht . . . Ihr positiver Gegensatz aber ist, daß die 
Driesch den geschlossenen, die Brache den geöffneten Boden darstellt.“ 
12 LA SB, Best. 22 Nr. 2312, S. 19: Bericht v. Lüder; fast wörtlich bei J. Collet, a.a.O., 
S. 4; vgl. auch A. Scholl, a.a.O., S. 74. 
13 O. Beck, a.a.O., S. 349; vgl. W. Müller-Wille, a.a.O., S. 58 f. 
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