und war gerade erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts erschlossen worden85; der
Köllertaler Wald im Oberamt St. Johann teilte dieses in zwei Teile, und das Wald¬
gebiet im Anschluß daran in Richtung Neunkirchen—Ottweiler im gleichnamigen
Oberamt wurde erst durch den aufkommenden Bergbau und die Errichtung weiterer
Hütten angegangen.
Damals aber gab der Wald dem Vieh vielfältige Nahrung, ohne die die Tierhaltung
im Fürstentum noch bescheidener ausgefallen wäre, als dies sowieso zeitweise schon
der Fall gewesen ist. Die Wälder in den Oberämtern Saarbrücken und St. Johann
(47% und 49%) nahmen eine wesentlich größere Fläche ein als jene im Oberamt
Ottweiler (28%)86. Wenn auch der Wert für das Oberamt St. Johann durch die
fehlenden Flächen einiger kleiner Köllertaler Bänne etwas überhöht erscheint, so
wird dennoch deutlich, daß die Grafschaft Saarbrücken über bedeutend mehr Wald
verfügte als das Oberamt Ottweiler. Dort kommen noch die Rotthecken (4%) hin¬
zu, die zumindest kurz vor dem Umbruch zu Ackerland den Wäldern zugerechnet
werden dürfen.
Im Oberamt Saarbrücken verfügten fast alle Gemeinden über einen ansehnlichen
Wald (um 50%). Besonders große Waldflächen besaßen Lauterbach (83%), Karls¬
brunn (78%), Rösseln (64%) und Scheidt (61%); wenig Wald hatten die Gemein¬
den um Fechingen87.
Auf die besonderen Verhältnisse im Oberamt St. Johann wurde schon hingewiesen.
Neben Quierschied (77%), Sulzbach (76%) und Dudweiler (62%) standen auch
den Einwohnern des Köllertales große Wälder offen, obwohl die Statistik aus den
genannten Gründen mitunter anderes sagt88. Die angeblich waldarmen Dörfer
waren dies in Wirklichkeit nicht. Die Waldflächen der Meierei Völklingen lagen
um gut 10% unter dem Durchschnitt.
Nur Neunkirchen und Spiesen hatten im Oberamt Ottweiler mehr als 50% Wald89.
Die mitunter hinzutretenden ausgedehnten Rotthecken nahmen in Werschweiler
24%, in Niederlinxweiler 20%, in Oberlinxweiler 18% und in Hirzweiler 14% der
Gemarkungsfläche ein90.
Aus den Wäldern bezogen die Bauern ihr Holz. Gemeinden, die eigene Wald¬
bestände hatten, konnten im Rahmen der Forstordnung etwas freier mit ihrem Holz
wirtschaften als solche, die auf die Holzgaben aus den herrschaftlichen Wäldern
angewiesen waren. Die Gemeinden des Oberamtes Ottweiler besaßen in der Regel
keinen eigenen Wald, während die der Grafschaft Saarbrücken z. T. große Wälder
ihr eigen nennen konnten. Der Mangel an Gemeindewäldern wurde im Ottweile-
rischen durch die Rotthecken gemildert.
85 Gründung der Dörfer im Warndt: 1270 St. Nikolaus (Kapelle), 1290 Großrosseln,
1292 Emmersweiler, in der Neuzeit: 1604 Ludweiler, 1608 Naßweiler, 1707 Lauter¬
bach, 1707 Karlsbrunn, 1725 Friedrichweiler.
86 Vgl. Haupttabellen A—C, Spalte 12.
87 Haupttabelle A, Spalte 12.
88 Haupttabelle B, Spalte 12; Güchenbach mit 91 °/o bleibt aus den genannten Gründen
uninterressant.
89 Haupttabelle C, Spalte 12.
90 Ebenda, Spalte 13.
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