Full text : Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Neuntes  Kapitel

DAS  EINKOMMEN  DER  BAUERN

1. Methodische  Vorüberlegungen
Die  Berechnung  des  bäuerlichen  Einkommens  jener  Zeit  kann  nach  den  Grundsätzen
  der  heutigen  Betriebswirtschaftslehre  nicht  durchgeführt  werden,  denn  einerseits
  ist  das  notwendige  Quellenmaterial,  wie  die  vorausgegangenen  Untersuchungen
  gezeigt  haben,  nicht  oder  nur  ungenügend  vorhanden,  andererseits  kann  man
sich  nicht  immer  darauf  verlassen,  daß  die  Berichte  der  fürstlichen  Beamten  die
damalige  Wirklichkeit  in  jedem  Falle  wiedergeben1.  Das  Taxationsverfahren  der
fürstlichen  Regierung  erw’eist  sich  ebenfalls  als  unbrauchbar,  weil  die  Taxen  zum
Teil  ganz  erheblich  unter  dem  Verkehrswert  der  Objekte  lagen.  Taxierungen  sind
ohnehin  geeigneter  zur  Wertbestimmung  großer  Güter,  z.B.  der  herrschaftlichen
Temporalbestandshöfe,  anläßlich  von  Verpachtungen  und  Verkäufen.
Zur  Berechnung  des  Einkommens  der  nassau-saarbrückischen  Bauern  im  18.  Jahrhundert
  erscheint  daher  eine  vereinfachte  Einnahmen-Ausgabenrechnung  brauchbar.
  Sie  bietet  die  Möglichkeit,  die  zahlreichen  und  ihrer  Herkunft  nach  recht  unterschiedlichen
  Daten  größtenteils  zu  verwenden  und  sie  in  verrechenbare  Geldbeträge
umzuwandeln.  Auf  Schätzungen  kann  daher  weitgehend  verzichtet  werden,  so  daß
die  Gefahr  unvertretbarer  Spekulationen  ausgeschaltet  wird.
Mit  Hilfe  dieser  Methode  können  freilich  nur  die  bedeutenden  Zweige  der  Bauernwirtschaft
  erfaßt  werden,  weshalb  keine  umfassende  Abrechnung  der  Einnahmen
und  Ausgaben  der  Betriebe  erwartet  werden  darf.  Das  quantitativ  Faßbare  soll
vielmehr  dargestellt  und  in  einer  kurzen  Zusammenfassung  unter  Berücksichtigung
des  darüber  hinaus  Bekannten  bewertet  werden.
Die  folgende  Einkommensberechnung  geht  von  den  Durchschnittswerten  der
Haupttabellen  aus  und  stellt  die  Verhältnisse  der  Höfe  von  5,  10,  20,  35  und  50  ha
dar.

1  Vgl.  dazu  die  Berechnungsvorschläge  von  C.  F.  v.  Benekendorf,  Oeconomia  forensis,
Bd.  1,  Berlin  1780,  S.  295  ff.  und  F.  W.  Henning,  Ostpreußen,  S.  156  ff.

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