Achtes Kapitel
DIE BÄUERLICHEN DIENSTE
Die Frondienste wurden mit dem Gespann oder der Hand geleistet. Wer 3 oder
mehr Zugtiere hatte, verrichtete Gespannfron, wer zwei Zugtiere besaß, konnte
wählen, ob er wie ein Handfröner dienen oder sein Gespann mit dem eines Nach¬
barn zu einer ganzen Fuhre zusammenstellen wollte1.
Auf den wenigen Tcmporalbestandshöfen des Fürstentums hatten die Bauern nicht
viel zu tun. Trotzdem bedrückten die Dienste die Bauern, weil die Inhaber größerer
Vogteien häufig zu Fronfuhren herangezogen wurden, welche sich manchmal
über mehrere Tage erstreckten2. Rege Bautätigkeit, zahlreiche Vergnügungen der
Fürsten, bedeutender Bedarf an Holz und Kohle etc. forderten die Dienste der
Bauern oft dann, wenn sie in ihrer eigenen Wirtschaft nötig gebraucht wurden.
Die Saarbrücker Fürsten hielten die Bauern vornehmlich zu Bau-, Fuhr- und Jagd¬
diensten an.
1. Die Dienste im allgemeinen
Dienstpflicht und Befreiung
Die Verpflichtung, Dienste zu leisten, hatten alle leibeigenen Untertanen. Dies be¬
deutet aber nicht, daß alle Bauern des Fürstentums fronen mußten. Man muß viel¬
mehr darauf achten, ob die Bauern nassauisches Kernland bewohnten oder durch
die Austauschverträge im Laufe des 18. Jahrhunderts zum Fürstentum gekommen
1 J. M. Sittel, a.a.O., S. 25 Fußnote.
2 Uber den Umfang der Dienste möge die folgende Zusammenstellung aus dem Jahre
1620 Aufschluß geben. Die in späteren Jahren verordneten Einschränkungen einzelner
Dienstarten wurden mit Sicherheit durch die steigende Häufigkeit der verbliebenen
wettgemacht.
Stockfisch von Trier bis nach Saarbrücken führen; Bier, Wein und Hopfen von
Saarbrücken zum Brennhäuslein Ottweiler führen; Eier von Neunkirchen zur Küche
bringen; Friesenwasen beiführen; Fronzettel tragen; Zehntgarben ausdreschen; Heb¬
geschirr zum Bauen führen; alle Baufronen tun; alles Brandholz beifahren; zum Fisch¬
haus fahren; das Heu zur Schloßscheuer bringen; Mist zum Lust- und Frongarten
führen; Früchte von Ramstein nach Saarbrücken führen; am Wingartsweiher fischen;
Salpeter auf Homburg fahren; Wein von außerhalb herbeifahren; zur Kälberweid
Holz fahren; Kälber nach Saarbrücken führen; Sägklötze aus dem Wald fahren;
Wildpret nach Saarbrücken führen; auch tragen; Holz fällen; Bauholz aus dem Wald
fahren; Haferäcker säen; alle Feldarbeit tun; Brunnen putzen; Gräben aufwerfen;
Hämmel jährlich in die Schäferei führen; Brücken ausbessern; Wolfszaun bringen...
(H.V. — H 11, S. 76).
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