Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Die eingenommenen Pfandgelder wurden zur Hälfte an die Herrschaft und zur 
Hälfte an die Gemeinde abgeführt. Häufig erhielt auch der Denunziant etwa XU des 
Strafgeldes. Wenn der Schütz, wie in Bischmisheim, ein aufmerksamer Mann war, 
konnte das Pfandgeld die Bauern empfindlich treffen. Dort gingen 124 Gulden 
Strafgeld in einem Jahr nur an die Gemeinde ein286. 
296 LA SB, Best. 22 Nr. 4236. 
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