5. Sonstige Gelder
Auftragsgebühr
Die Bauern bezahlten diese Gebühr für die Eintragung in das Bannbuch bei Ver¬
käufen von Häusern und Grundstücken. Sie forderte den zwanzigsten Pfennig291.
Die Einkünfte aus den Auftragsgebühren waren recht bedeutend, was auf einen
regen Verkauf von Grundstücken zumindest in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhun¬
derts hindeutet. Nach Aufhebung der Vogteigüter 1764 wurde der Erwerb von
Grund und Boden durch jedermann möglich. Dies bewirkte auch bei den Bauern
eine erhöhte Kauf- und Verkaufstätigkeit.
1789 verlangten die Untertanen die Abschaffung der Auftragsgebühren292.
Siegelgeld
Käufe, Verkäufe und Tauschgeschäfte von liegenden Gütern wurden in der Graf¬
schaft Saarbrücken vor dem fürstlichen Probsteiamt, in dem Oberamt Ottweiler
von der Waisenschreiberei abgeschlossen293.
Dort wurde eine Urkunde über den Vorgang ausgefertigt und gesiegelt. Als Gebühr
für das fürstliche Siegel bezahlte man drei Pfennig vom Gulden Sachwert.
Pfandgeld
Der tägliche Austrieb des Viehs, die Begehung der Triften und die Weide selbst
brachten es häufig mit sich, daß Vieh die errichteten Zäune durchbrach oder dem
Hirten durchging. Die dadurch in den Feldern und Gärten angerichteten Schäden
waren oft beträchtlich und die Klagen seitens der betroffenen Bauern und der Herr¬
schaft allzu berechtigt.
Die Feldschützen hatten die Aufgabe, auf geschützten Flächen umherlaufendes Vieh
zu pfänden und nur gegen Bezahlung eines Pfandgeldes durch den Eigentümer,
bzw. den Hirten wieder freizugeben294.
Die Strafen betrugen im einzelnen295 :
a) Schützen- und Schadenschätzergebühr 15 Kreuzer,
b) Schützenpfandgeld von jedem Stück Vieh 3 Kreuzer,
c) Geißen verfallen beim 2. Schaden dem Fiskus (ca. 2 fl.),
d) Überlauf des Viehs in Felder pro Stück 6 Kreuzer,
e) vorsätzliches Treiben von Vieh in Felder 5 fl.,
f) aus dem Stall ausbrechende Schweine pro Stück 5 Kreuzer,
g) Schäden durch Schweine in den Feldern pro Stück 5 Kreuzer.
291 LA SB, Best. 22 Nr. 6073, S. 5.
292 LA SB, Best. 22 Nr. 2979, Bl. 152.
293 Vgl. W. Martin, a.a.O., S. 45.
294 Vgl. K. Hoppstädter, Im Kleinstaat des 18. Jahrhunderts, in: Wiebelskirchen, ein
Heimatbuch, Wiebelskirchen 1955, S. 94 und E. H. Ecker, a.a.O., S. 91.
295 LHA KO Best. 701 Nr. 458-7, Bl. 40—46; DO Fechingen §§ 6, 7, 9.
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