und einen allmählichen Übergang zur Dreifelderwirtschaft besonders heraus. Die
Naturalabgaben wurden weitgehend auf Geldzahlungen umgestellt und zum Teil
durch die Einführung der Gütersteuer abgeschafft. Diese basierte auf der Neuver¬
messung des Landes, der Generalrenovatur, und brachte eine Katastrierung des
gesamten Landes nach modernen Gesichtspunkten. Ziel dieser, für damalige Ver¬
hältnisse sehr aufwendigen und folglich kostspieligen Renovatur war die Einfüh¬
rung eines einheitlichen Steuerfußes für alle nassau-saarbrückischen Gebiete, um
danach die direkten Steuern umzulegen10.
Aufs Ganze gesehen, blieben die Bemühungen um eine Verbesserung der Land¬
wirtschaft in erfreulichen Erfolgen zum Guten hin stecken, da „die Neigung zu
schnellen Entschlüssen und die einem lebhaften Geist entspringende Lust zum
Pläneschmieden“11 des Fürsten Wilhelm Heinrich nicht selten am Eigensinn der
Bauern oder an fehlenden Finanzen scheiterten. Viele der so geschickt begonnenen
landwirtschaftlichen Reformen legte sein Sohn Ludwig ohnehin zu den Akten,
weil er zunächst die durch hohe Verschuldung zerrütteten Staatsfinanzen ordnen
mußte.
10 Nach H.-W. Herrmann, Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken, in: Wilhelm
Heinrich von Nassau-Saarbrücken 1718-1768 (= ZGSaarg XVI), Saarbrücken 1968,
S. 40.
11 Ebenda, S. 19.
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