Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Von seiten der Gemeinden kam bereits 1762 aus Ransbach ein Bewässerungspro- 
jekt56, das sogleich vom Fürsten wohlwollend bewilligt wurde. Die Gemeinde ver¬ 
wies auf ihre sehr trockenen Wiesen und begründete ihren Antrag folgender¬ 
maßen: Die Wässerung der Wiesen ... ist für die Besitzer des Landes von größtem 
Nutzen, zumal da die Gemeinde gesinnet ist, die aufzuwerfenden Gräben jahraus 
jahrein durch einen besonders darzu zu bestellenden Mann, welcher auch das 
Wasser abteilet, in gehörigem Stand zu halten57. Dem mit den Verhältnissen in 
den Nachbarstaaten Vertrauten entgeht nicht die fast wörtliche Formulierung des 
Zweibrücker Regierungsrates Schimper, zu dessen Wirkungsbereich das Dorf 
noch kurz zuvor gehört hatte58. 
In einem anderen Fall schlossen sich Bauern mehrerer Orte genossenschaftlich 
zusammen, um ihre Wiesen durch eine günstigere Bewässerung zu verbessern. Es 
waren dies Untertanen aus Wustweiler — sie gaben allem Anschein nach den An¬ 
stoß zu diesem Projekt —, Berschweiler und Dirmingen. Das zu bewässernde Ge¬ 
biet wurde in vier Sektoren eingeteilt, die neben den beiden Mühlen je nach vor¬ 
handenem Wasser ein bis zwei Tage pro Woche abwechselnd durch den Wasser¬ 
meister mit Wasser versorgt wurden59 60. 
Dort, wo die Bauern zum Bau von Be- und Entwässerungsanlagen imstande waren, 
amortisierten sich die Aufwendungen offenbar recht schnell; die Ransbacher näm¬ 
lich erhofften sich einen jährlichen Vorteil von mehr als 100 Talern*0. 
Aus der Pfalz sind wahrscheinlich auch die Erfolge der Wiesendüngung herüberge¬ 
drungen. Amtmann Goetz war der Meinung, man müßte die Wiesen ebenso dün¬ 
gen, wie man dies mit den Feldern tat. Die Vorkehrungen dazu seien aber bereits 
auf dem Hof zu leisten, indem man Wasserlöcher bei den Misthaufen grabe, wo 
nicht allein das Dungwasser, sondern auch aller Dachtraufel und Regenwasser 
gesammelt und ... wohl am allerbesten zu Wiesenwässerung brauchet werden 
soll61. In einem Bericht des Oberamtmannes v. Lüder findet sich ferner der Hinweis, 
daß die Begüterten anfingen, ihre Wiesen mil Kalk zu düngen62. In welchem Um¬ 
fang die Düngung der Wiesen tatsächlich betrieben wurde, läßt sich nicht mehr 
feststellen. 
Das Aussehen der Wiesen ließ noch aus weiteren Gründen sehr zu wünschen übrig. 
Die Wiesen wurden durch allzudicht überwachsene Hecken und besonders durch 
die zu Schiedungsmalen in denen Wiesen stehenden Büschen und Hecken sehr 
verderbet und verschändet63 64. Durch die darinnen liegenden alten Bäume und 
Stöcke mußten die Eigentümer viel Verlust an Gras erleiden61. Durch wiederholte 
56 LA SB, Best. 22 Nr. 2810, Bl. 55. 
57 Ebenda. 
58 E. Drumm, a.a.O., S. 2. 
59 J. M. Sittel, a.a.O., S. 607 f.; Gesellschaftsvertrag vom 28. 4. 1785, genehmigt durch 
das Oberamt Ottweiler am 17. 5. 1785. 
60 LA SB, Best. 22 Nr. 2810, Bl. 56 
61 LA SB, Best. OW 57 § 13. 
62 B. Krajewski, a.a.O., S. 69. 
63 LA SB, Best. 22 Nr. 4417, Bl. 11 und J. M. Sittel, a.a.O., S. 715: Reg.-Erl. über die 
Reinigung der Wiesen vom 20. 8. 1759. 
64 LA SB, Best. 22 Nr. 4611, Bl. 274, Reg.-Erl. v. 2. 9. 1765 zur Säuberung der Wiesen. 
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