Full text: Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

Wenige zusammenhängende Höfe verpachteten die Fürsten als Temporalbestands¬ 
höfe4 auf einige Jahre an zahlungskräftige Untertanen. Diese Güter wurden nach 
anderen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt und Inhabern überlassen, 
die eher als Unternehmer, denn als Bauern bezeichnet werden müssen. Mit ihnen 
befaßt sich die Untersuchung ebenfalls nicht. 
Als Fürst Wilhelm Heinrich 1741 die Regierungsgeschäfte übernahm, fand er an 
der Saar ein topographisch und besitzrechtlich zersplittertes Erbe vor. Die Bewoh¬ 
ner folgender Meiereien unterstanden ihm unmittelbar5: Bischmisheim, Gers- 
weiler, Güdingen, Klarenthal, die Warndtorte außer Emmersweiler; Dudweiler, 
Engelfangen, Falscheid z.T., Hilschbach außer Kirschhof, Kutzhof und Salbach, 
ferner Malstatt, Sulzbach, Völklingen; Dirmingen ohne Wustweiler und Uchtel¬ 
fangen z.T., Linxweiler, Neunkirchen, Stennweiler, Werschweiler, Wiebelskirchen. 
Die Untertanen einiger Orte lebten unter einem weltlichen oder geistlichen Grund¬ 
herren der hiesigen Fürsten: Bous und Ensheim gehörten zum Prämonstratenser- 
kloster Wadgassen und gelangten 1766 durch die Austauschverträge mit Frank¬ 
reich unmittelbar an das Haus Nassau-Saarbrücken. Die Einwohner Eschringens 
gehörten vier Herren an, über die das Haus Saarbrücken die Landesherrschaft 
besaß. Dieses und die Herrschaft Blieskastel hatten im Gegensatz zum Deutschen 
Orden und dem Kloster Gräfinthal zum Erhebungszeitpunkt keine Untertanen im 
Ort. Einen Teil des Fechinger Bannes, den Wilhelm Heinrich 1756 kaufte, besaßen 
die Herren von Bettendorf. Die Herren von Zandt hatten Anteil an Eiweiler, ver¬ 
kauften ihn aber 1745 an den Fürsten. Die Liegenschaften der Herren von Ram- 
berville in Derlen und Püttlingen zog der Fürst 1764 an sich. Die Einwohner von 
Gennweiler wurden gemeinsam vom Fürsten und seinem Vasallen, dem Herrn 
von Kerpen zu Illingen, beherrscht. An den Orten Uchtelfangen und Kaisen hatten 
die Saarbrücker zu diesem Zeitpunkt den geringsten Anteil, da das Herzogtum 
Lothringen und die Herren von Buseck in Eppelborn bedeutendere Flächen be¬ 
saßen. 
Hatten die unter diesen nassauischen Lehensträgern stehenden Bauern im allge¬ 
meinen die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Saarbrücker Nachbarn, so 
brachten die durch die Austauschverträge mit Frankreich und Zweibrücken neu 
in das Fürstentum eintretenden Untertanen personal wie sachlich z.T. ein* anderes 
Recht mit als hierzulande galt. 
4 Folgende Höfe werden in den Quellen erwähnt: 
Grafschaft Saarbrücken: Bucherbacher Schäferei, Dudweiler Hof, Eschberger Hof, 
Schweizerei Fenne, Geislauterer Hof, Holzer Hof, Louisenthaler Hof, Rastpfuhl und 
Schäferei Malstatt, Rodenhof, Scheidterborner Hof, Schäferei Sprengen. 
Oberamt Ottweiler: Baltersbacher Hof, Bildstock, Forbacher (Furpacher) Hof, 
Höchster (Hoster) Hof, Kohlhof, Neumünsterer Hofgut, Neunkircher Hof, Schäferei 
Stennweiler, Weilerhof, Wellesweiler Schäferei. 
Gesamtfläche: ca: 1850 Hektar. 
5 Zusammengestellt nach H.V.—L 177, H.V.—A 9, LA SB, Best. 22 Nr. 2457a, S. 46—86; 
Chr. Lex, Zustand der unter das Oberamt Saarbrücken gehöriger Dorfschaften ..., 
Saarbrücken 1756, A. Krohn, Beiträge zur Territorialgeschichte der Saargegend, Saar¬ 
brücken 1885, passim. 
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