den darin enthaltenen Ursprungslegenden des Hauses Nassau oder — wie Kremer formuliert —
„Mährchen, welche das sechzehnte Jahrhundert ausgebrütet hatte“, tatsächlich das politisch
bedeutsame Bemühen sehen müssen, das dynastische Bewußtsein um Wilhelm von Oranien und
seinen Bruder, Johann von Nassau-Dillenburg, aufzubauen, verdanken wir den Untersuchun¬
gen von Lutz Hatzfeld. Er sieht darin das Werk des gen. Wilhelm Knüttel 6). Um diese Bemü-
d) Abt. 130 II A 4: 24 Bll., Papier, laut Aufschrift Abschrift der Mitte des 18. Jhs.; für die Wappen
ebenfalls nur Aussparungen. Eine Abschrift ging 1752 in das Saarbrücker Archiv.
e) Abt. 130 II A 6: Enthält drei Faszikel:
— 15 Bll., Papier, 33 x 20, geldrische Linie (mit farbigen Wappen); dann die walramische Linie; Tei¬
lungsurkunde von 1255; es folgt der Bericht Saulheims (z.T.); die Hs. ist also unvollständig.
— 8 Bll., Papier, 38 x 25, Darstellung der geldrischen Linie; das Fragment stellt den fehlenden l.Teil
von Abt. 130 II A 1 (s. o.) dar.
— 24 Bll.; Papier; 33 x 20; Abhandlung der nassauischen Genealogie von Knüttel (?), mit der ottoni-
schen Linie.
f) Ein weiteres Exemplar des roten Idsteiner Genealogienbuchs ist teilweise und zerstückelt in den
Andreaeschen Genealogiebüchern enthalten; 1002/1, zw. S. 38 u. 39: Einzelnes Blatt, beschnitten,
20 x 26,5 (Ursprung der walramischen Linie mit Heinrich von Nassau und seinen beiden Söhnen Otto
und Walram; wie bei A 3 kräftige Ranken). — 1002/2, fol. 13 ff.: Weitere acht Blätter, auf die Größe
des Genealogiebuchs angestückt; Linie Wiesbaden-Idstein von Adolf I. / (ohann 1. bis zu Joh. Lud¬
wig I. Nachgetragen das Todesdatum seiner Tochter Juliane (1.6. 1605), die Lebensdaten seines Soh¬
nes Joh. Philipp (1595—1599) und seines Sohnes Joh. Ludwig (1596—1605). — 1002/12, hinterer Teil
des unfol. Bandes: 14 Blätter, auf die Größe des Genealogiebuchs angestückt; in diesem Bruchstück
ist die geldrische Genealogie dargestellt (Andreae in der Vorbemerkung: So volget itzo in nachvolgen-
den 14 Blättern, waß bey nassaw-saarprückischer Registratur in specie darüber vorhanden gewesen). —
Das Exemplar in den Andreaeschen Genealogiebüchern ist also nicht vollständig; außer einem kleinen
Teil der walramischen Genealogie fehlt vollständig der Mittelteil, der Bericht Saulheims. — Das hier
rekonstruierte Exemplar ist zugleich das schönste der Handschriften; das betrifft sowohl die Schrift
als auch die Wappenmalereien, die in der Hs. c (A 3) sehr viel gröber in der Zeichnung und in den
Farben ausgefallen sind. — Die Zerstückelung durch Andreae ist zu bedauern. Sie wirft ein nicht ge¬
rade günstiges Licht auf seine Art und Weise, mit Handschriften aus der gräflichen Registratur umzu¬
gehen. Das zeigt sich auch sonst in den Genealogiebüchern, nicht zuletzt auch am Dors’schen Epita¬
phienbuch selbst: Die schönsten Stücke, u. a. die Pergamente, hat Andreae seinen Genealogiebüchern
eingefügt. Offenbar nach Abt. 130 II A 3 erfolgte die Veröffentlichung von Neuenstein, Das Idsteiner
rothe Buch oder Genealogienbuch des Hauses Nassau und Geldern, Karlsruhe 1896, 32 Seiten, Folio.
Dem Verfasser kam es offensichtlich vor allem auf die Wappen an (Anm. des Bearbeiters).
6) Hatzfeld, in: Nassauische Lebensbilder, Bd. 5, S. 21 ff., hat erstmals eine Biographie geboten
und die große Bedeutung dieses dillenburgischen Beamten und Diplomaten in Diensten Wilhelms
des Reichen, vor allem im katzenelnbogischen Erbfolgestreit und in der oranischen Erbfolge heraus¬
gestellt. In einem weiteren Beitrag in: Nassauische Annalen 68, 1957, S. 107 ff., untersucht er Knüttels
„Epitome“ nach der mir bislang nicht bekannten Überlieferung in der Trierer Stadtbibliothek (2°1326/
631). Außer einem Exemplar in Den Haag kannte er jedoch sonderbarerweise nicht die Überlieferung
im HHStA Wiesbaden. Abgesehen von der oben gen. bei Andreae ist vor allem zu nennen Abt. 130 II
A 5 (Epitome antiquissimi et nobilissimi stemmatis illustrorum comitum de Nassaw, lat. 20 Bll., Folio,
Papier, Widmung durch Knüttel, dat. 1541). In Frage kommen auch noch Abt. 130 II A 6—8 und 10,
deren genaue Zuordnung im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich war, die aber mit Knüttels „Epitome“
eng Zusammenhängen. — Knüttels weiteres Werk, „Epitome de comitatu Beilstein, quomodo ille sit
factus feudalis, per Guillielmum Knutelium anno 1544 contracta“ (lat. u. dt. 30 Bll., Papier, Folio,
HHStA Wiesbaden Abt. 171 Nr. B 441) war Hatzfeld dagegen bekannt. Er erwähnt ferner das „Diplo-
matarium Cnuttelium“ und die von Knüttels gleichnamigem Sohn 1571 im Druck aus dem väterlichen
Nachlaß herausgegeben „Konsilien“ des vorderösterreichischen Kanzlers Cantiuncula aus Metz. —
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