stattfanden. Auch die Pachtener Schöffensprüche für den Deutschen Orden aus
den Jahren 1540 und 1574 wurden auf Anordnung des Deutschbellis gewiesen.
2.5.3. Trier
Das Kurfürstentum Trier war bis ins 17. Jahrhundert hinein nicht nur am nörd¬
lichen Rand des heutigen Saarlandes begütert, sondern besaß noch das große
Amt Blieskastel im Südosten. Aus beiden Landesteilen sind zahlreiche Weis-
tümer erhalten, es empfiehlt sich, die beiden Güterkomplexe getrennt zu behan¬
deln, da sich Unterschiede in der Weisungspraxis feststellen lassen.
2.5.3.1. Das nördliche Saarland einschließlich des Kondominiums Merzig-
Saargau
Aus dem nördlichen Saarland sind hauptsächlich Weistümer geistlicher Grund¬
herren überliefert, des Klosters Mettlach194, der Stifter St. Maximin und St. Simeon
in Trier und des Domes in Trier.
Die Weistümer des Klosters Mettlach sind mit Ausnahme der Marktweis-
tümer aus Mettlach selber195 größtenteils im 15. Jahrhundert oder früher im Grund¬
herrschaftsbereich entstanden. Immerhin ist auffallend, daß auch hier ein wesent¬
licher Grund zur Schöffenbefragung die Abgrenzung gegenüber anderen Dorf¬
herren war196 197. Von der großen Weistumsgruppe des Stiftes St. Maximin stam¬
men nur die Losheimer Quellen von 1465, 1491 und 1599 aus dem heutigen
Saarland107. Rechtsquellen des Stiftes St. Simeon sind aus Konfeld/Mor-
scholz und Michelbach überliefert, beide entstanden Anfang des 16.
Jahrhunderts. Wichtig ist die Weistumsgruppe des Stiftes für das Nalbacher
Tal, die zwischen dem frühen 14. Jahrhundert und dem Ende des 17. Jahr¬
hunderts niedergeschrieben wurde198 199, über das Nalbacher Tal konnte der Kur¬
fürst allerdings nur eine formale Obervogtei ausüben, es gehörte nicht zum Erz¬
stift109. Die zahlreichen Quellen enthalten Bestimmungen zur Abwehr von Vogt¬
ansprüchen, aber auch besonders viele altertümliche Regelungen des Dorflebens,
z. B. über die Mühle, den Schweineeintrieb und die Reispflicht. Das macht sie zu
volkskundlich interessanten Quellen, bei denen auch sprachliche Besonderheiten
auf ein hohes Alter hinweisen200.
194 Vgl. Reinhold Junges, Aus der Geschichte Mettlachs (Mettlach 1966) der haupt¬
sächlich die Weistümer untersucht.
195 Aus den Jahren 1279, 1418, 1488, 1516 und 1526, wegen des besonderen Inhaltes
nicht näher untersucht.
196 Vgl, die alphabetische Aufstellung der Weistümer.
197 Benutzt nach Grimm, Vorlage nicht gefunden. Vgl. auch Wilhelm Zengerle, Aus der
Geschichte des Dorfes Losheim (Merzig 1969).
198 Erneuerung und Erläuterung des Weistums von 1514 im Jahre 1699: gedruckt bei
Sittel (wie Anm. 33) Bd. I, 701—724.
199 über die Geschichte des Nalbacher Tales vgl. Karl Schwingel, Beitrag zur Ge¬
schichte saarländischer Gerichte, I, Das Nalbacher Tal (Zeitschrift für die Ge¬
schichte der Saargegend 14/1964, 57—87) außerdem Sittel (wie Anm. 33) Bd. II,
685—696.
200 vgl. Kap. 3 passim.
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