Materials um ca. 50 % bedeutet und damit vom eigentlichen Raum und Thema
abgelenkt. Dies erschien besonders deshalb nicht wünschenswert, da die trieri-
schen Quellen immerhin schon ausgewertet worden sind, während die aus dem
südlicheren Saarland bisher völlig unbeachtet blieben.
Für den Ostteil des heutigen Saarlandes, die bis 1919 pfälzischen Gebiete, konnte
auf die »Pfälzischen Weistümer' zurückgegriffen werden. Alle anderen Editionen
mußten anhand der handschriftlichen Überlieferung überprüft werden. Dabei
stellte sich heraus, daß die Grimmsche Sammlung einen sehr zuverlässigen Text
bietet, soweit die Bestimmungen abgedruckt worden sind. In allen überprüften
Stücken fehlten jedoch einige oder auch viele Artikel, gelegentlich dazu das
Datum, und auf jeden Fall war nie das Protokoll und Eschatokoll wiedergegeben,
aus dem sich wichtige Erkenntnisse für die Einordnung einer Quelle ergeben
können. Grimm wurde daher nur als Grundlage genommen, wenn sich die
Vorlage nicht finden ließ.
Die Einzelstücke bei Sittel erwiesen sich beim Vergleich als zuverlässig, aller¬
dings hat der Verfasser manchmal Einzelheiten weggelassen, die für die preu¬
ßische Verwaltung des 19. Jahrhunderts nicht mehr von Bedeutung waren. Diese
wurden dann aus dem Archivmaterial ergänzt. Briesens und Lagers Editionen
sind zuverlässig und wurden als Arbeitsgrundlage übernommen.
Editionen von Lokalforschern, sei es in Dorfbüchern, sei es als selbständiger
Druck, wurden in Einzelfällen übernommen, wenn die Vorlage nicht zu beschaf¬
fen war. Eine Überprüfung der Zuverlässigkeit war natürlich dann nicht möglich.
Bei der geringen Zahl dieser Stücke dürften eventuelle Fehler und Ungenauig¬
keiten aber nicht ins Gewicht fallen.
Von den handschriftlichen Überlieferungen wurde von mehreren Kopien die am
leichtesten verfügbare benutzt, nach Möglichkeit aber die ältere bevorzugt.
1.1.2. Eingrenzung des Untersuchungsgebietes und Themenstellung
Die lokale Begrenzung auf das heutige Saarland ist sicherlich ein Ansatzpunkt
für berechtigte Kritik. Man kann dagegen allerdings die Arbeiten von Burmeister
und Stahleder anführen, die ihre Quellen nach einem geographischen Raum
— Unterfranken— bzw. nach einem österreichischen Bundesland —Vorarlberg—
abgrenzten. Der Grund war die Vielschichtigkeit der Herrschaftsverhältnisse im
Alten Reich und besonders im Spätmittelalter vor der Konsolidierung fest abge¬
grenzter Territorien. Ähnlich verworren war die Lage im saarländischen Raum.
Im Alten Reich bildete die Grafschaft Nassau-Saarbrücken zusammen mit der
ebenfalls nassauischen Herrschaft Ottweiler den Kern des heutigen Saarlandes.
Daneben gab es lothringische Gebiete — große Teile der Bailliage d’Allemagne—,
kurtrierische im Norden des heutigen Saarlandes, aber auch im Osten — das
Amt Blieskastel, die spätere Herrschaft der Familie von der Leyen, war damals
noch trierischer Besitz — zweibrückische am Ostrand und dazwischen ein buntes
Gemisch von Gemeinherrschaften, reichsfreien Dörfern und Gerichten und
klösterlichen Herrschaften statu nascendi. Die Weistümer aus den früher nas¬
sauischen Gebieten stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Fast die Hälfte aller saar¬
ländischen Quellen stammt aus diesem Territorium, in dem man eine besonders
günstige Überlieferung vorfindet. Es wäre nun unzweckmäßig gewesen, die
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