ungeiähr 400 Morgen Landes, welche durch die Gemarkungen von
Scheuern, Neupel, Niederhofen, der Dagstuhlischen Ueberrother und
Dörfer und der Churtrierischen Hasborner eingeschlossen werden. Auf
dem St. Peters Bann stehet eine Capelle mit Eremitenwohnung. Wie bei
Neupel bemerkt ist, ziehet solcher ins Dorf hinein und zwei Neupeler
Häuser stehen auf Hilscherhauser Grund. .. Das Eigentumsrecht zum
ganzen — aus Wiesen und Aeckern bestehenden Feld — gehöret
mit Ausnahme des Capellenplatzes und Eremiten-Gartens den Ge¬
meinden Schemen, Neupel, Niederhofen und Ueberroth, welche sol¬
ches nach einer idealischen Einteilung in 26 Ruthen jede zu 12
Schuh unter sich gleich anderm eigentümlichen Zinsgut posediren und
obwohl durch Heiraten und Vererbungen auch Bauern von andern Ort¬
schaften an diesem Eigentumsrecht Teil erhalten haben, so sind doch
dem Besitzstand nach bloß verbenannte Gemeinden zur Bestreichung des
St. Peters Banns mit ihrer Viehherd befugt und bloß aus ihnen werden
die Schöffen des Hilscher-Hauser Gerichts gewählt; jedoch waltet wegen
Benutzung der Feldbäume ein Rechtsstreit unter ihnen vor. Jährlich auf
Peters Tag wird gelegentlich der Wallfahrten zur Capelle bei selbiger
Markt gehalten und vom Hochgerichtsherrn das Weinschenkungsrecht
ausgeübt. Diese Capelle gibt den Titel zu einer Pfründe, wozu vormals
die Abtei Tholey das Patronatsrecht gehabt, nachher aber eingebüßet
und durch Vergleich vom 30. September 1761 als dem Freiherrn von Bu¬
seck in der Eigenschaft als Hochgerichtsherrn auf dem Hilscher-Hauser
Bann zugestanden worden ist. Im Hilscher-Haußer Bezirk wird Jaspis
gefunden. L. Prinz gibt noch folgende Angaben: „Die Pfarrchronik von
Scheuern berichtet von zwei Glocken, die von der Hölzer Kapelle in die
Scheuerner Pfarrkirche gelangten, desgleichen von zwei kleineren Ne¬
benaltären in der Pfarrkirche, die früher der Hölzer Kapelle angehört
hatten. Wir erfahren sogar den Namen eines Einsiedlers Franz Rieffer,
der um 1800 noch in Scheuern gelebt hat. Die Kapelle von Holzers
scheint als letztes Haus dieses Weilers gegen Ende des 18. Jh. zerfallen
zu sein"11. — 1787: Eremitei Heizershausen12. 1762: Holzerhauser Wald13.
A) 1 Kat. A. Tholey, Übersichtskarte der Gemeinde Scheuern 1845. — 2 W.
Fabricius, Taxa generalis, S. 26; F. Pauly, Merzig, S. 14, S. 24, S. 42 u. S. 136;
P. de Lorenzi, Diözese Trier 1, S. 422. — 3 F. Pauly, Die Tholeyer Prozessions¬
liste von 1454, Rh. Vjbll. Jg. 29, 1964, S. 332. — 4 K. Hoppstädter, Von Hagen
zur Motten, S. 74. — 5 F. Pauly, Merzig, S. 137. — 6 ebda, S. 35. — 7 Abteibibi.
Tholey Salbuch 1707, S. 182. — 8 W. Fabricius, Erläuterungen V, 2, S. 90;
F. Pauly, Merzig, S. 137. — 9 StA Koblenz Abt. 702 Nr. 379; Abteibibi. Tholey,
Salbuch 1707, S. 201. — 10 Moser, OA Schaumburg, S. 3. — 11 L. Prinz, St.
Wendel, S. 86. — 12 StA Koblenz Abt. 24 Nr. 874, S. 186. — 13 AD Nancy B
12085 fol. 373.
B) J. Engel, Amt Tholey, S. 16. — F. Hellwig, Wü. Saargebiet. — K. Hoppstädter,
Gesch. Landeskunde, S. 89. — Ders., Sdl. Ottweiler, St. Wendel, S. 33. — W.
Jungandreas, Hist. Lex. I, S. 534. — K. Lamprecht, Dt. Wirtschaftsleben II, S.
729. — L. Prinz, Wü. Saarland, S. 14. — G. Schmitt, Wü. St. Wendeier Land,
S. 28 f.
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